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22.09.2026 - Stadt Soest


Zufahrtsausweise zur Allerheiligenkirmes werden einfacher geregelt

Soest. Das Ordnungsamt der Stadt Soest vereinfacht das Regelwerk für die Zufahrtsausweise, die für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie für begründete Besuche der Altstadt während der Allerheiligenkirmes gelten.


Die wichtigste Neuerung: Wer einen Bewohnerparkausweis hat, benötigt ab sofort keinerlei gesonderte Zufahrtsberechtigung mehr - und zwar weder für den durchgängig gesperrten Kirmesbereich, noch für den Fall, dass die gesamte Altstadt am Kirmeswochenende für den Fahrzeugverkehr gesperrt wird. Der reguläre Bewohnerparkausweis reicht künftig, um sich in beiden Fällen an den Sperrposten auszuweisen. 

Für alle anderen Personen, die begründet in die gesperrte Altstadt inklusive Aldegreverwall / Walburger-Osthofen-Wallstraße und Brüder-Walburger-Wallstraße fahren müssen, wird es darüber hinaus nur noch eine einheitliche Zufahrtsberechtigung auf einer gelben Karte geben. Dies gilt für

  • Bewohner der Altstadt, die einen privaten Stellplatz oder eine private Garage haben und somit nicht über einen Bewohnerparkausweis verfügen
  • Lieferanten
  • Mitarbeitende von Behörden und Institutionen in der Altstadt, die über entsprechende Mitarbeiterparkplätze verfügen
  • Pflegedienste
  • Schaustellerbetriebe

Wichtig: Diese gelbe Zufahrtsberechtigung wird nicht automatisch zugeschickt, sondern muss weiterhin beantragt werden. Idealerweise geschieht dies online auf der Website www.soest.de unter der Dienstleistung "Allerheiligenkirmes - Anwohnerinformationen". Es ist aber natürlich auch weiterhin persönlich im Ordnungsamt möglich. 

Das Ordnungsamt reagiert mit der Neuregelung auf Anregungen aus der Bürgerschaft und auf die Erfahrung, dass es an den Sperrposten in den zurückliegenden Jahren immer wieder zu Diskussionen kam, ob ein Fahrzeug berechtigt passieren darf oder nicht. 

"Die neuen vereinfachten Regeln sowie die Reduzierung der ausgegebenen Ausweistypen bringt für alle Beteiligten nur Vorteile", erklärt Thomas Gerwin, Beigeordneter für Ordnung, Bürgerservice und Ratsarbeit. So können sich Personen mit Anwohnerparkausweis das Beantragen zusätzlicher Berechtigungskarten künftig sparen. Entsprechend müssen im Ordnungsamt diese Anträge - zuletzt waren es knapp 500 - auch nicht mehr bearbeitet werden. Darüber hinaus sparen die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes auch beim Ausstellen der gelben Karten für Behörden und Institutionen Aufwand und Zeit. Und besonders wichtig für viele Soesterinnen und Soester sowie für die Sicherheitskräfte: An den Sperrposten dürften sich die Diskussionen und daraus entstehender Staus erheblich verringern. 

 

 




Kontaktdaten:

Stadt Soest
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Referent für Öffentlichkeitsarbeit: Thorsten Bottin

Am Vreithof 8 - 59494 Soest
Telefon: +49 (02921) 103-9045
E-Mail: pressestelle@soest.de
Internet: https://www.soest.de



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