02.09.2026 - Stadt Marl
Kanalerneuerung in der Heinrich-von-Kleist-Straße geht zügig voran
Wie der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl (ZBH) mitteilt, ist der erste Bauabschnitt der Kanalerneuerung in der Heinrich-von-Kleist-Straße (Hausnummern 52 bis 85) fertiggestellt und die Straße asphaltiert worden.
„Die Kanalerneuerung liegt im Zeitplan“, lobt ZBH-Chef Michael Lauche. Nun beginnt der ZBH mit der Erneuerung des Kanals zwischen der Heinrich-von-Kleist-Straße 1 und 21. Da ein Umfahren der Baugrube nicht möglich ist, wird der jeweilige Arbeitsbereich für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrten zu den Grundstücken bleiben bis zum Baubereich frei. Im Laufe der Baumaßnahme kann es vorkommen, dass Grundstücke bis zu vier Arbeitstagen nicht mit dem PKW befahren werden können. Anliegerinnen und Anlieger werden über die Sperrung vorzeitig von der ausführenden Firma informiert.
Bauabschluss voraussichtlich im Dezember
Die gesamte Baumaßnahme wird voraussichtlich im Dezember abgeschlossen sein. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind Sperrmülltermine an die Lage der Baugrube anzupassen. Ausgeführt werden die Arbeiten von der Firma Plate GmbH.
Der ZBH bedauert die durch die Bauarbeiten entstehenden Beeinträchtigungen und bittet Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Bei Fragen, Anregungen oder Anlass zur Kritik, steht der zuständige Bauleiter, Ben Kruse, unter der Rufnummer 02365/ 99 66 15 oder per Mail an Ben.Kruse@Marl.de gerne zur Verfügung.
Pressekontakt: Michelle Hennig
Kontaktdaten:
Stadt Marl
Bürgermeisteramt
Abteilung Kommunikation und Medien
Carl-Duisberg-Straße 165
45772 Marl
Telefon: (02365) 99-2723
E-Mail: pressestelle@marl.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.