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02.09.2026 - Stadt Münster


Doppelhaushalt 2026/2027 verliert in 2027 Schlüsselzuweisungen in Millionenhöhe


Münster (SMS) Der am 20. Mai vom Rat beschlossene Doppelhaushalt der Stadt Münster für die Jahre 2026 und 2027 hat auch angesichts der erheblich geringer ausfallenden Prognose für die Schlüsselzuweisungen des Landes Bestand. „Wir arbeiten an einem Maßnahmenpaket, um die Ergebnisbelastung so weit wie möglich zu reduzieren. Dabei stimmen mich die ersten Ergebnisse der Analyse dahingehend positiv, dass wir haushalterisch handlungsfähig bleiben“, so Stadtdirektorin und Kämmerin Christine Zeller nach Auswertung der aktuellen Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2027.

Die neue Berechnung verschärft allerdings die ohnehin angespannte finanzielle Situation der Stadt erheblich. Zeller: „Die zusätzlichen Maßnahmen müssen bereits in 2027 aber insbesondere mit Blick auf den Haushalt 2028 Wirkung entfalten.“ Nach der aktuellen Arbeitskreisrechnung zum GFG 2027 würden die Schlüsselzuweisungen für Münster im kommenden Jahr nur noch rund 2,8 Millionen Euro betragen. Im beschlossenen Doppelhaushalt waren für 2027 noch rund 95 Millionen Euro eingeplant. In den vergangenen Jahren hatte Münster Schlüsselzuweisungen in erheblich größerem Umfang erhalten: 2024 waren es 98,8 Millionen Euro, 2025 sogar 128,9 Millionen Euro und 2026 rund 108 Millionen Euro. Münsters Steuerkraft liegt traditionell über dem Landesdurchschnitt.

Die gute Entwicklung im maßgeblichen Referenzzeitraum führt nun jedoch zu dem Ausbleiben der Landeszuwendungen, weil sich die Steuerkraft anderer Kommunen im Land weniger dynamisch entwickelt hat. Gleichzeitig entwickelt sich der für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen zugrunde gelegte rechnerische Finanzbedarf Münsters unterdurchschnittlich.

Dass ein Ansteigen der eigenen Steuerkraft nicht zwangsläufig zu erheblich niedrigeren Schlüsselzuweisungen führen muss, zeigt ein Blick auf die letzten beiden Jahre: Der fiktive Finanzbedarf in der Berechnung zum GFG 2026 stieg gegenüber dem GFG 2024 nur marginal. Demgegenüber stieg die fiktive Steuerkraft vom GFG 2024 zum GFG 2026 um mehr als 8 %. Gleichwohl stiegen die Schlüsselzuweisungen von 98,8 Mio. Euro auf 108,2 Mio. Euro. Diese münsterspezifischen Daten sind grundsätzlich Basis für die Prognosen der Folgejahre. Gleichwohl hat die starke Steuerkraft bereits bei der Kalkulation der Schlüsselzuweisungen für 2027 zu einem erheblichen Abschlag gegenüber den Vorjahren geführt, der wie die Berechnungen nun zeigen, noch zu gering war.

Die Größenordnung des unkalkulierbaren Ausfalls erfordert trotz der Bestandskraft des Doppelhaushalts bereits schon jetzt ein konsequentes Gegensteuern für 2026. Die Stadtverwaltung hat darüber hinaus mit der Sondierung notwendiger weiterer Schritte begonnen, um der Politik entsprechende Vorschläge vorlegen zu können. Zeller: „Auch wenn in dieser außergewöhnlichen Situation der Wunsch nach schnellen Antworten verständlich ist, müssen die neuen Maßnahmen jetzt erst einmal seriös kalkuliert und politisch abgewogen werden. Das braucht Zeit. Aber das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern in Münster schuldig.“

Der Doppelhaushalt 2026/2027 enthält für das Jahr 2028 bereits Konsolidierungsmaßnahmen von rund 40 Millionen Euro, davon rund 20 Millionen Euro durch die Optimierung verwaltungsinterner Prozesse. Diese Konsolidierungsanstrengungen werden angesichts der neuen Entwicklung fortgesetzt und verstärkt werden müssen.




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Stadt Münster - Amt für Kommunikation

Tel.: 0251 / 492 1301
www.stadt-muenster.de/kommunikation/
kommunikation@stadt-muenster.de

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