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04.09.2026 - Kreis Viersen


Sperrmüll richtig bereitstellen und entsorgen

Keine Mitnahme von Restmüll


Für die Kommunen Schwalmtal, Niederkrüchten und Tönisvorst ist der Abfallbetrieb des Kreises Viersen (ABV) unter anderem für die Sperrmüllabholung zuständig. Sperrmüll sind bewegliche Gegenstände aus privaten Haushalten, die nicht in die Restmülltonne passen und üblicherweise bei einem Umzug mitgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Matratzen oder Lattenroste. Die einzelnen Teile dürfen nicht länger als zwei Meter und nicht in Säcken oder Kartons verpackt sein.

„Immer wieder beobachten wir, dass Sperrmüll nicht ordnungsgemäß zur Abholung bereitgestellt oder sonstiger Abfall beigefügt wird. Das wirkt sich nicht nur negativ auf das Stadtbild aus, sondern führt ebenso zu erheblichen Verzögerungen bei der Abholung“, sagt Christian Böker, Leiter des ABV. „Wer seinen Sperrmüll ordnungsgemäß bereitstellt, erleichtert die Arbeit der Müllwerkerinnen und Müllwerker und hilft dabei, Verzögerungen im Ablauf zu vermeiden. Davon profitieren alle, die auf einen Sperrmülltermin angewiesen sind.“

Nicht als Sperrmüll gelten unter anderem Restabfälle, Verpackungen, Bau- und Renovierungsabfälle, wie Parkett, Laminat oder Teppichboden, Autoteile und Reifen, gefährliche Abfälle, wie Schadstoffe oder Batterien sowie Elektrogroßgeräte. Letztere müssen gesondert zur Abholung angemeldet werden. Gegenstände aus Glas, zum Beispiel Schranktüren mit Glaseinsatz oder Spiegel, werden aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht mitgenommen. Diese können beispielsweise über die kommunalen Wertstoffhöfe entsorgt werden.

Kleinere, in Säcken, Tüten oder Kartons verpackte Gegenstände sind ebenfalls kein Sperrmüll. Diese können einzeln problemlos über die Restmülltonne entsorgt werden. Sollte die Restmülltonne bereits voll sein, können zusätzliche Restabfallsäcke erworben werden. Eine Übersicht über alle Verkaufsstellen gibt es auf der Internetseite des ABV: www.abfallbetrieb-kreis-viersen.de/uebermengen

Sperrmüll darf nur nach vorheriger Anmeldung zur Abholung bereitgestellt werden. Je nach Wohnort ist die Anmeldung online, telefonisch oder zum Beispiel über die Abfall-App des Kreises möglich. Pro Abfuhrtermin werden maximal drei Kubikmeter Sperrmüll abgeholt. Größere Mengen, etwa im Rahmen einer Haushaltsauflösung oder umfangreichen Entrümpelung, werden nicht über die Sperrmüllabfuhr mitgenommen. Sie können zum Beispiel über private Containerdienste entsorgt werden.

Sperrmüll darf erst am Vorabend des Abholtermins oder am Abholtag bis spätestens 6 Uhr bereitgestellt werden. Er ist nicht auf Privatgrundstücken, sondern auf dem öffentlichen Gehweg oder einem dafür ausgewiesenen Stellplatz abzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass Gehwege, Zufahrten und Straßen nicht unnötig behindert werden.

Gegenstände aus Holz und der übrige Sperrmüll sind getrennt voneinander bereitzustellen, da Holz separat eingesammelt und verwertet wird.

Die Beistellung von unangemeldetem Sperrmüll ist nicht erlaubt. Jeglicher Abfall, der bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen wird, ist unmittelbar vom Verursacher ordnungsgemäß zu entsorgen.

Alle Informationen zur Sperrmüllentsorgung sind im Abfallkalender, in der Abfall-App Kreis Viersen oder im Abfall-Navi abrufbar unter www.abfallnavi.de/viersen/ oder unter www.abfallbetrieb-kreis-viersen.de/sperrmuell




Kontaktdaten:

Herausgeber: Kreis Viersen | Der Landrat
Büro des Landrates | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rathausmarkt 3 | 41747 Viersen
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de

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