25.09.2026 - Stadt Bottrop
Fonds für barrierefreie Toiletten
Veranstalterinnen und Veranstalter, die eine öffentliche Veranstaltung planen, können ab sofort eine Förderanfrage stellen
Der Wunschzauberer e.V. und der Verein zur Förderung von Menschen mit Behinderung e.V. haben in enger Abstimmung mit der Stadt Bottrop gemeinschaftlich einen Fonds ins Leben gerufen, der Veranstalterinnen und Veranstaltern öffentlicher Events die Bereitstellung barrierefreier Toiletten ermöglicht. Die Finanzierung erfolgt vollständig aus Mitteln der beiden Vereine. Ziel ist es, Veranstaltungen für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von Alter oder körperlichen Einschränkungen.
Teilhabe für alle Generationen
Barrierefreie sanitäre Anlagen sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderung, Seniorinnen und Senioren sowie Familien mit kleinen Kindern gleichberechtigt an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Die durch den Fonds finanzierten Toilettenwagen verfügen zusätzlich über eine Wickelmöglichkeit und kommen damit auch jungen Familien zugute. Mit der Initiative wollen die beiden Vereine einen konkreten Beitrag zu mehr Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe im öffentlichen Raum leisten.
So funktioniert die Förderung
Veranstalterinnen und Veranstalter, die eine öffentliche Veranstaltung planen, können eine Förderanfrage direkt über die Homepages der beiden Vereine stellen:
Der Fonds richtet sich an Organisatorinnen und Organisatoren öffentlicher Veranstaltungen, die ihr Event inklusiv und barrierefrei gestalten möchten, jedoch bislang durch die zusätzlichen Kosten für entsprechende sanitäre Infrastruktur davon abgehalten wurden.
Kontaktdaten:
Stadt Bottrop
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ernst-Wilczok-Platz 1 - 46236 Bottrop
Tel.: 02041 7030
E-Mail: presse@bottrop.de
Web: www.bottrop.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.