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30.09.2026 - Stadt Braunschweig


„Wohnungsbauturbo“ für bis zu 180 neue Wohnungen in der Gartenstadt

Rat stimmt für neues Quartier auf dem Gelände der ehemaligen Coca-Cola-Abfüllanlage

Braunschweig.


 

 

 

Auf dem Gelände der ehemaligen Coca-Cola-Abfüllanlage in der Braunschweiger Gartenstadt soll ein modernes Wohnquartier entstehen. Die Stadtverwaltung hatte dem Rat eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt, um das Bauvorhaben in der Alten Frankfurter Straße 181 über das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, den sogenannten „Wohnungsbauturbo“, auf den Weg zu bringen. Dem stimmte der Rat am Dienstag, 29. September zu. Geplant sind rund 150 bis 180 neue Wohneinheiten sowie eine Quartiersgarage.

 

Das städtebauliche Konzept sieht vor, das bislang gewerblich genutzte Areal grundlegend umzugestalten und aufzuwerten. Ein zentraler Aspekt der Planung ist der Denkmalschutz: Durch den gezielten Rückbau nicht geschützter Gebäudeteile wird das historische Baudenkmal im vorderen Bereich des Grundstücks freigestellt. Es soll künftig wieder voll zur Geltung kommen und seine ortsbildprägende Funktion im Stadtteil behalten. Im rückwärtigen Bereich ist der Neubau zweier Wohngebäude vorgesehen. Der ruhende Verkehr soll in den Neubau einer oberirdischen Quartiersgarage gebündelt werden, so dass das Quartiersinnere autofrei gestaltet wird.

 

Neben der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum bringt das Projekt auch erhebliche ökologische Vorteile für den Stadtteil. Durch den Teilrückbau der alten Industrieanlagen und eine umfassende Neubegrünung wird der Versiegelungsgrad des Grundstücks massiv gesenkt – von aktuell rund 95 Prozent auf ca. 65 Prozent. Das sorgt für mehr Grünflächen und verbessert das Mikroklima im Quartier. Die Dachflächen der Neubauten sollen konsequent als extensiv begrünte Dächer mit Photovoltaikanlagen ausgeführt werden. Südlich des Bestandsgebäudes soll ein kleiner Quartierspark mit Kinderspielplatz entstehen.

 

Nach intensiven Vorberatungen mit der Verwaltung hat der Investor im August 2026 für das Projekt eine Bauvoranfrage gestellt. Da es sich um ein Projekt von erheblicher städtebaulicher Bedeutung handelt, lag die finale Entscheidungskompetenz beim Rat.

 

Um eine hohe Wohnqualität zu garantieren, knüpft die Stadt Braunschweig ihre Zustimmung an klare Bedingungen. In einem öffentlich-rechtlichen Vertrag muss sich der Vorhabenträger verpflichten, verbindliche städtebauliche Anforderungen einzuhalten. Dazu gehören auch Vorgaben zu den Wohnungsgrößen. Der Umfang des sozialen Wohnungsbaus soll mindestens 30 Prozent betragen.

 

Noch bevor das eigentliche Bauantragsverfahren startet, entschied der Rat der Stadt mit seiner Zustimmung, dass das Vorhaben mit den Vorstellungen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist.




Kontaktdaten:

Stadt Braunschweig
Referat Kommunikation
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig

Postfach 3309 - 38023 Braunschweig

Telefon: (0531) 470 - 2217, - 3773, - 2757
Telefax: (0531) 470 - 29 94
Mail: kommunikation@braunschweig.de

Weitere Informationen unter: www.braunschweig.de

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