Kreis Recklinghausen - Presseservice




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Meldung vom 09.11.2018
Die Verantwortungsgemeinschaft ist jetzt gefordert
Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt

Kreis Recklinghausen. Mit den am Donnerstag, 8. November 2018, im Deutschen Bundestag beschlossenen gesetzlichen Fördermöglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsmarkt erhält der Kreis Recklinghausen die Möglichkeit, die in der Region besonders stark ausgeprägte Langzeitarbeitslosigkeit wirkungsvoll zu vermindern. Landrat Cay Süberkrüb und Dominik Schad, Leiter des Jobcenters Kreis Recklinghausen, begrüßen ausdrücklich die Einführung des sozialen Arbeitsmarktes ab dem 1. Januar 2019.

„Damit sind die Forderungen des Vestischen Appells nahezu erfüllt“, sagt Landrat Cay Süberkrüb, „Bürgerinnen und Bürgern aus dem Kreis Recklinghausen, die schon seit langer Zeit arbeitsuchend und auf die Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, erhalten mit dem neuen Gesetz eine Chance auf Beschäftigung und auf soziale Teilhabe. Jetzt ist die Verantwortungsgemeinschaft der zehn kreisangehörigen Städte und des Kreises aufgefordert, in enger Zusammenarbeit mit allen Partnern und den Akteuren des Arbeitsmarktes das Gesetz für die Menschen im Kreis zu nutzen und den sozialen Arbeitsmarkt erfolgreich umzusetzen.“

Jobcenter-Leiter Dominik Schad geht davon aus, dass im Kreis Recklinghausen im kommenden Jahr über 500 Stellen im sozialen Arbeitsmarkt geschaffen werden können, in erster Linie bei den Kommunen und den Trägern der Wohlfahrtspflege. „Das wird möglich durch die jetzt beschlossenen Verbesserungen des ursprünglichen Gesetzentwurfes. Es erhalten mehr Leistungsbeziehende Zugang zum sozialen Arbeitsmarkt, und vor allem können wir die tatsächlich von den Arbeitgebern gezahlten, also auch tariflichen Löhne fördern, und nicht nur wie zunächst geplant den Mindestlohn“, so Dominik Schad. Diese Voraussetzung hatten im Juli 2018 die Sozialdezernentinnen und -dezernenten aus allen zehn  Kreisstädten und Dominik Schad als Leiter des Jobcenters in einem gemeinsamen Schreiben an Bundearbeitsminister Hubertus Heil ausdrücklich gefordert.

Vier Milliarden Euro bis 2022 stellt der Bund für den sozialen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Das Jobcenter Kreis Recklinghausen kann im kommenden Jahr mit voraussichtlich 13 Mio. Euro zusätzlich für Eingliederungsleistungen rechnen. Bereits seit dem 1. November 2018 werden die ersten Leistungsberechtigten, die die Voraussetzungen für eine Vermittlung in den sozialen Arbeitsmarkt erfüllen, in einer Maßnahme vorbereitet. 130 Plätze stehen hier zur Verfügung. Dominik Schad: „Wir sind im engen Austausch mit den Städten und den Trägern der Wohlfahrtspflege, um Arbeitsstellen einzurichten. Vor allem die Städte sind jetzt, mit der Förderung des Tariflohnes, aufgefordert, entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.“

 

Hintergrund

  • Das neue Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (SGB II, § 16i) wendet sich ab dem 1. Januar 2019 an Arbeitsuchende über 25 Jahre, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Leistungen der Grundsicherung bezogen haben. Ebenfalls gefördert werden Leistungsbeziehende mit einer Schwerbehinderung oder mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft nach mindestens fünf Jahren Leistungsbezug.
  • Die fünfjährige Förderung beträgt im ersten und zweiten Jahr 100 Prozent der Lohnkosten, im dritten Jahr 90 Prozent, im vierten Jahr 80 Prozent und im fünften Jahr 70 Prozent. Gefördert wird der Mindestlohn und bei allen tarifgebundenen Arbeitgebern der tatsächlich gezahlte Lohn. Notwendige Weiterbildungsmaßnahmen können gefördert werden.
  • Vorgesehen ist eine enge Begleitung der Beschäftigten im sozialen Arbeitsmarkt durch Jobcoaches mindestens in den ersten zwölf Monaten, bei Bedarf auch darüber hinaus.
  • Die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ist befristet. Förderungen können bis Ende 2024 bewilligt werden und laufen somit bis maximal Ende 2029.
  • Etwa 18.500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind im Kreis Recklinghausen seit sieben Jahren auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Das Jobcenter geht derzeit davon aus, dass über 50 Prozent nach den notwendigen Einzelfallprüfungen die Voraussetzungen für eine Förderung im sozialen Arbeitsmarkt erfüllen.

 

Eckdaten

  • Im Kreis Recklinghausen sind Stand Ende Oktober 2018 von 28.231 Arbeitslosen 15.365 langzeitarbeitslos (54,4 Prozent).
  • 76.900 Bürgerinnen und Bürger in 38.000 Bedarfsgemeinschaften sind derzeit im Kreis Recklinghausen auf die Leistungen der Grundsicherung angewiesen, darunter 53.300 erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

 

Vestischer Appell

  • Den „Vestischen Appell“ für einen sozialen Arbeitsmarkt im nördlichen Ruhrgebiet unterzeichneten die Kirchen und der DGB im Kreis Recklinghausen im Dezember 2013. Der Appell richtet sich an alle Verantwortlichen im Bund und im Land NRW, um Langzeitarbeitslosen eine attraktive, würdevolle Chance auf gesellschaftliche Teilhabe zu bieten. Im Februar 2014 hat sich der Kreistag einstimmig dem „Vestischen Appell“ angeschlossen.



Pressekontakt: Thomas König, Pressesprecher Jobcenter Kreis Recklinghausen, Tel. 02361 / 3067-308
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