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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 27.11.2018
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Stadt Iserlohn überarbeitet Gestaltungssatzung und erstellt Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen - Noch bis 14. Dezember sind Ideen und Vorschläge der Bürger gefragt! Stadtzentren sind nicht nur der Mittelpunkt einer Stadt, sie sind auch das „Aushängeschild“. Ihre Gestaltung ist ein wichtiger Faktor für das Wohlbefinden ihrer Bewohner und Gäste. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Iserlohner Innenstadt und des Zentrums Letmathe zu erhalten und weiterzuentwickeln. Neben den Gebäudefassaden und Werbeanlagen, deren Gestaltung (für den Bereich Zentrum) in der Gestaltungssatzung geregelt ist, beeinflussen auch die in den Gestaltungsrichtlinien vorgesehenen Sondernutzungen wie Warenauslagen oder Außengastronomie das Stadtbild und die Aufenthaltsqualität erheblich. Interessierte finden ausführliche Informationen und die Entwürfe der überarbeiteten Gestaltungssatzung und der Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen auf der Internetseite der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de (Gestaltungssatzung in die Suche eingeben). |
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