Kreis Recklinghausen - Presseservice




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Meldung vom 25.02.2019
Sirenenprobe am 7. März

Im Kreis Recklinghausen und in ganz NRW werden am Donnerstag, 7. März 2019, um 10 Uhr die Sirenen heulen. Dabei handelt es sich um einen Probealarm. Er soll die Bedeutung der Sirenensignale in der Öffentlichkeit bekannter machen, damit die Bevölkerung bei Gefahrgutunfällen und großen Schadenslagen, aber auch bei den regelmäßig stattfindenden technischen Prüfungen der vorhandenen Sirenen wissen, was die jeweiligen Signale bedeuten.

Nach dem aktuellen Stand ist die Warnung der Bevölkerung über Sirenen in allen Städten im Kreis Recklinghausen mit Ausnahmen von Recklinghausen möglich. Je nach Ausbaustufe des Sirenennetzes werden nicht überall stadtweit Sirenen zu hören sein.

Die Standorte der aktuell einsetzbaren Sirenen gibt es auf einer Regioplaner-Karte im Internet. Dort sind auch die Sirenenstandorte aus Bottrop und Gelsenkirchen hinterlegt.
https://www.regioplaner.de/struktur-daten/oeffentliche-einrichtungen/sirenenstandorte

Signalfolge des Probealarms und Bedeutung:

1 Minute Dauerton (Bedeutung: Entwarnung)

1 Minute auf- und abschwellender Ton (Bedeutung: Warnung! Radio einschalten und auf Durchsagen achten)

1 Minute Dauerton (Bedeutung: Entwarnung)

Hintergrund:
Nach Vorgaben des Warnerlasses NRW wird an jedem ersten Donnerstag im März und September um 10 Uhr wird ein landesweiter Probealarm ausgelöst. Die Signale entsprechen dem Warnerlass.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Sirene (Foto: Stadt Gladbeck)
Foto. Stadt Gladbeck

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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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