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Meldung vom 28.03.2019
Kanuten-Regelung auf der Lippe tritt am 1. April in Kraft

Wer auf der Lippe Kanu fährt, bewegt sich in einem europaweit bedeutenden Naturschutzgebiet. Um die seltene Flora und Fauna in ihren Lebensräumen nicht zu stören, gelten dort besondere Vorschriften für alle Besucher und Nutzer des Gebiets.

Mit der Auszeichnung des Naturschutzgebiets „Lippeaue“ im Landschaftsplan Lippe gehen ab Montag, 1. April, auch für die Kanuten auf der Lippe Änderungen einher. So ist das Kanufahren in zwei Teilabschnitten von insgesamt neun Kilometern auf der Lippe nur noch für eine begrenzte Zahl von 30 Booten pro Tag gestattet und pro Kanu muss ein Insasse im Besitz eines Nachweises über die Teilnahme an einer DKV-Ökoschulung oder einer anderen, gleichwertigen Schulung sein. Um die Zahl der Kanuten zu überprüfen, ist eine Online-Anmeldung unter www.kreis-re.de/kanu erforderlich.

„Für alle Tiere, aber insbesondere die Vögel, gibt es besondere Zeiten, in denen zu viele Störungen den Bestand der Art langfristig gefährden können. In der Winterruhe, während der Brut oder Laichzeiten können solche Störungen fatal sein“, erläutert Karl Malden, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen. Zum Beispiel könne Fluchtverhalten im Winter zu nachhaltigen Schwächungen und Erschöpfung der Tiere und am Ende zum Tod  führen. Nester können verlassen werden, der Bruterfolg  ausbleiben und damit  langfristig dazu führen, dass ganze Populationen von Tieren verschwinden. „Dabei ist es leider egal, wer mit welcher Absicht stört, ob der Fuchs einem Vogel nachstellt oder ein Jäger, Naturschützer oder Kanute unbeabsichtigt einem Nest zu nahe kommt.“

Um die Störungen möglichst klein zu halten und trotzdem die Nutzung der Lippe durch den Menschen zu ermöglichen, hat der Kreis Recklinghausen in enger Abstimmung mit Nutzern und Schützern sowie dem Deutschen Kanuverband (DKV)  für dieses Schutzgebiet im Landschaftsplan Lippe besondere Maßgaben abgestimmt und formuliert.

Die Regelungen ab dem 1. April im Überblick
Für die beiden Teilabschnitte von der Lippramsdorferstraße in Marl bis zur A43 und im Bereich um Haus Vogelsang in Datteln gilt auf der Lippe eine Begrenzung von maximal 30 Booten pro Tag. Eine Karte der Abschnitte und die Anmeldung gibt es unter www.kreis-re.de/kanu. Ein Insasse pro Boot muss im Besitz eines Nachweises über die Teilnahme an einer DKV-Ökoschulung oder einer anderen, gleichwertigen Schulung sein.

Wie schon in der Vergangenheit dürfen im Naturschutzgebiet „Lippeaue“ nur die gekennzeichnete Ein- und Auslassstelle  zum Besteigen und Entladen sowie Rasten während der Kanufahrt genutzt werden. Ein Betreten der Ufer außerhalb dieser Bereiche ist verboten. Zudem ist die Lippe nur stromabwärts und möglichst mittig zu befahren. Beim Kanufahren sollte sich ruhig verhalten werden. „Mit etwas Glück ist dann auch einer der zahlreichen Wasservögel oder andere Lippe-Bewohner zu erleben“, weiß Malden.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Sperrung der Lippebrücke Datteln-Ahsen ist eine Durchfahrt im entsprechenden Abschnitt derzeit nicht möglich.

Weitere Informationen gibt es im Landschaftsplan Lippe und auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen. Für Fragen steht Andreas Kückmann vom Kreis Recklinghausen zur Verfügung, telefonisch unter 02361 / 53-6414 oder per E-Mail an a.kueckmann@kreis-re.de.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-2327, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Karte Lippeverlauf
Quelle: Regionalverband Ruhr

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