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Presseinformation

03. Mai 2019
Einheitlicher EU-Führerschein bis 2033: Umtausch beginnt auch im Kreis Steinfurt
Geburtsjahrgänge 1953 bis 1955 machen den Auftakt

Kreis Steinfurt. Bis 2033 soll es nach einer Richtlinie der Europäischen Union europaweit nur noch einen einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein geben. Auch im Kreis Steinfurt haben die alten „Lappen“ – ob rosa oder grau – bis dahin ausgedient und müssen nach und nach gegen neue Kartenführerscheine umgetauscht werden. Bundesweit betrifft diese Regelung rund 43 Millionen Führerscheine. Allein im Kreis Steinfurt werden bis 2033 pro Jahr rund 25.000 Stück erneuert.

 

Der Bundesrat hat zwischenzeitlich einen Stufenplan beschlossen, wonach zunächst die alten rosa und grauen Papier- und dann auch alle bis zum 19. Januar 2013 ausgegebenen Kartenführerscheine ersetzt werden müssen. Die erste Frist endet am 19. Januar 2022, die letzte am 19. Januar 2033 (siehe Anhang). Nach Ablauf der jeweiligen Frist verlieren die alten Führerscheine ihre Gültigkeit, sodass deren Inhaber ohne eine neu ausgestellte Fahrerlaubnis nicht mehr berechtigt sind, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen.

 

Im Kreis Steinfurt soll bis zum 31. Dezember 2020 in einem ersten Schritt der Umtausch von rund 10.000 Führerscheinen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1955 erfolgen. Diese Altersgruppen haben ab sofort die Möglichkeit, entsprechende Anträge bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden oder bei der Führerscheinstelle des Kreises einzureichen. Um einen geordneten Ablauf insbesondere im Hinblick auf den Kundenstrom bei der persönlichen Antragstellung und auf Personalkapazitäten bei den Behörden zu gewährleisten und lange Warte- und Bearbeitungszeiten zu vermeiden, empfiehlt der Kreis Steinfurt Führerscheininhabern, die Anträge früh genug zu stellen. Dabei sind lediglich die bisherige Fahrerlaubnis und ein aktuelles biometrisches Passfoto vorzulegen.

 

Sofern der alte Führerschein nicht im Kreis Steinfurt ausgestellt wurde, fordert der Kreis die Fahrerlaubnisdaten von der zuvor zuständigen Behörde an. Der Antragsteller muss sich nicht selbst darum kümmern. Der neue Kartenführerschein wird direkt von der Bundesdruckerei per Einschreiben an die Bürgerinnen und Bürger geschickt und ist auf 15 Jahre befristet. Gebühren fallen in Höhe von 24 Euro zuzüglich 5 Euro Versandkosten an. Die alte Fahrerlaubnis wird entwertet und kann beim Antragsteller verbleiben.

 

Weitere Informationen gibt es auch online unter www.kreis-steinfurt.de oder bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt telefonisch unter 02551 69 2999.




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Anhang zu Pressemitteilung 155 „Einheitlicher EU-Führerschein"



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de