Meldungsdatum: 17.12.2019
Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) treten ab dem 1. Januar 2020 wesentliche Änderungen für Menschen mit Behinderung in Kraft. Die Planungen beim Kreis Viersen laufen bereits seit Anfang diesen Jahres auf Hochtouren und stehen kurz vor dem Abschluss.
Anfang 2020 werden alle Behinderteneinrichtungen in sogenannte besondere Wohnformen umgewandelt. Damit wechselt die Zuständigkeit für die Leistungen zur Sicherung der Existenz der dort lebenden Menschen vom Landschaftsverband Rheinland zum Kreis. Hierzu zählen Regelbedarf, Mehrbedarfe und die Kosten der Unterkunft. Von dieser Umstellung sind im Kreis Viersen ca. 800 Menschen betroffen, deren Anträge innerhalb kürzester Zeit zu bearbeiten, zu bewilligen und pünktlich zum 1. Januar zur Auszahlung zu bringen sind.
Die ersten Anträge wurden Ende August 2019 gestellt. Zwischenzeitlich liegt der Großteil der erwarteten Anträge vor und Nachzügler wurden gebeten die Beantragung kurzfristig nachzuholen. Der Kreis Viersen geht davon aus, pünktlich zum Jahreswechsel für alle betroffenen Personen die Auszahlung der Leistung sicherzustellen.
Pressekontakt: Gabriele Gotzen, Telefon: 02162 39-1105
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle Kreis Viersen Pressestelle ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.