Meldungsdatum: 11.03.2020

Kreis Viersen berät zur Förderung bei Wohnbauvorhaben

Fördervoraussetzungen online verfügbar

Für das Jahr 2020 stellt das Landesbauministerium Nordrhein-Westfalen über 1,1 Milliarden Euro zur Förderung des Wohnungsbaus zur Verfügung. Der Kreis Viersen berät interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Investoren, die für das laufende Jahr einen Neubau, Kauf oder eine Modernisierung planen über die Fördermöglichkeiten bei der NRW Bank.

Eine telefonische Beratung ist unverbindlich und kostenfrei bei den Mitarbeitern der Wohnungsbauförderung des Kreises unter 02162/39-1115, -1125, -1485 und -1122 möglich. Wer sich lieber persönlich informieren möchte, kann unter den Rufnummern ein Beratungsgespräch im Kreishaus vereinbaren.

Die Förderbedingungen wurden für die Interessenten verbessert. Angebote gibt es sowohl im Bereich "Eigenheim" für Neubauten und den Erwerb einer vorhandenen Immobilie, im Mietwohnungsbau und für die Modernisierung von Eigenheimen und Mietwohnungen. Neue Fördermöglichkeiten gibt es beispielsweise für energetische Sanierungen oder beim Bauen mit Holz.

Durch Erhöhungen der Fördermittel, Absenkung der Darlehenszinsen auf bis zu 0 Prozent und Gewährung von hohen Tilgungsnachlässen (15 bis 50 Prozent) steht ein attraktives Angebot für Bau- und Kaufwillige zur Verfügung.

Im Internet können umfassende Informationen zu den Fördervoraussetzungen unter www.nrwbank.de abgerufen werden.

Pressekontakt: Benedikt Giesbers, Telefon 02162/391025


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Im Horsefeld

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Im Horsefeld

Familien, die bauen, haben die Möglichkeit, über die Wohnbauförderung des Landes Darlehen zu erhalten. Der Kreis Viersen informiert und berät Interessierte. Foto: Kreis Viersen / Abdruck honorarfrei