Meldungsdatum: 14.03.2020

Schulschließungen: Kreis Viersen setzt Beschluss des Landes NRW um

Landrat Dr. Andreas Coenen: „Diese Maßnahme hat weitreichende Auswirkungen für Eltern und Kinder“

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am Freitag die flächendeckende Schließung aller Schulen im Land beschlossen. Eltern dürfen ihre Kinder nicht mehr in die Kitas bringen. Die Maßnahmen gelten vom kommenden Montag, 16. März, an, bis zum Ende der Osterferien am 19. April. Landrat Dr. Andreas Coenen: "Diese Maßnahme hat weitreichende Auswirkungen für Eltern und ihre Kinder. Auf Einladung des Kreises haben Schulträger und Jugendämter im Kreis Viersen am Samstag zusammengesessen, um über den Umgang mit der Situation zu beraten."

Ab Montag, 16. März, findet in allen Schulen im Kreisgebiet aufgrund der Weisung des Landes NRW - wie im übrigen Land - bis zu den Osterferien kein Unterricht statt. Nur für Kinder von Alleinerziehenden, die in systemkritischen Bereichen (Polizei, Feuerwehr, Gesundheitsdienst, wichtige Infrastruktur etc.) arbeiten sowie von Eltern, die beide in solchen Positionen arbeiten, wird die Betreuung in der unterrichtsfreien Zeit sichergestellt. 

Die Schulträger appellieren an die Eltern, mit dieser Situation und dem Angebot verantwortungsbewusst umzugehen. 

Damit die Eltern Zeit haben, die Betreuung zu organisieren, können Kinder am Montag und am Dienstag in der Schule noch betreut werden. 

Außerdem sollen die Eltern in den beiden Tagen in die Lage versetzt werden, eine Bestätigung vom Arbeitgeber beizubringen, dass sie tatsächlich in systemkritischen Berufen arbeiten. Ein entsprechendes Formblatt wird den Schulen zur Verfügung gestellt und kann auch spätestens im Laufe des Montags von der Homepage des Kreises heruntergeladen werden. Die Schulen werden im Laufe dieses Tages von den Schulträgern informiert. 

In den Kitas und Tagespflegeeinrichtungen sieht die Situation etwas anders aus. Hier hat das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass bereits am Montag nur noch Kinder betreut werden dürfen, wenn beide Eltern bzw. das alleinerziehende Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Auch hier kann der Vordruck verwendet werden. Die Träger der Einrichtungen werden im Laufe dieses Tages über das Vorgehen informiert. Hier reicht es allerdings bereits aus, wenn die Eltern den Vordruck am Montag ausfüllen und damit bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Betreuung ihrer Kinder vorliegen. Die Arbeitsbescheinigung kann dann unverzüglich nachgereicht werden.

Im Kreis Viersen werden vom kommenden Montag bis zum Ende der Osterferien auch die Volkshochschule und die Musikschule geschlossen. Die Kursteilnehmer werden durch E-Mails informiert.

Darüberhinaus gelten die vom Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Beschlüsse:

In den weiterführenden Schulen wird für die Abschlussjahrgänge sichergestellt, dass geplante nötige Prüfungen abgelegt werden können. Vorabiturklausuren müssen gegebenenfalls unmittelbar nach den Osterferien nachgeholt werden.

Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts. Sie haben in ihrem Unternehmen zu erscheinen.

Auf Beschluss des Landes NRW gilt ferner, dass Lehrkräfte sich am kommenden Montag und Dienstag in der Schule einfinden, um im Kollegium nötige Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung. Danach erfüllen sie ihre Dienstaufgaben, soweit wie möglich, am heimischen Arbeitsplatz.

Auch Erzieherinnen und Erzieher haben dem Beschluss des Landes NRW nach zur Arbeit zu erscheinen.

Pressekontakt: Anja Kühne