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Ein Elternteil als Schlüsselperson reicht


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23. März 2020

Ein Elternteil als Schlüsselperson reicht

Land weitet Kinderbetreuung aus

Kreis Unna. Sie arbeiten im medizinischen Bereich, organisieren die Versorgung oder halten das ÖPNV-Angebot aufrecht. In der Coronakrise stellen sogenannte Schlüsselpersonen die kritische Infrastruktur sicher. Sind sie auch Eltern, sollen sie ihre Kinder währenddessen gut betreut wissen. Deshalb haben Erziehungsberechtigte ab sofort auch dann Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder, wenn nur ein Elternteil eine vom Arbeitgeber bescheinigte Schlüsselfunktion hat.

 

Die vom Land am Freitag getroffenen Regelungen gelten ab sofort bis einschließlich 19. April für alle Wochentage, also bei Bedarf auch samstags und sonntags (Ausnahme Karfreitag bis Ostermontag).

 

Für den Kreis als Schulträger greift dies für die

  • Sonnenschule (Kamen) und
  • Regenbogenschule (Standorte in Bergkamen und Fröndenberg/Ruhr)

sowie jeweils für die Klassen 1 bis 6 der

  • Friedrich-von-Bodelschwinghschule (Bergkamen)
  • Karl-Brauckmann-Schule (Holzwickede)

und für die Klassen 5 und 6 im

  • Förderzentren Mitte (Unna) und
  • Förderzentrum Nord (Standorte in Lünen und Selm).

 

Antragsformular zum Download:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf.

Aktualisierte Infos des Schulministeriums:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Ausweitung der Betreuung durch Kita oder Tagespflege

Sind die zu betreuenden Kinder noch nicht in der Schule, sollen die Eltern direkt Kontakt mit ihrer Kita bzw. den Tagespflegpersonen aufnehmen. Klappt das nicht, können sich Eltern aus Bönen, Holzwickede und Fröndenberg/Ruhr an ihre Ansprechpartner beim Kreis als das für die drei Kommunen zuständige Jugendamt wenden. Sie können auch eine E-Mail senden an kita@kreis-unna.de.

Neu ist, dass auch dann Anspruch auf eine Kinderbetreuung besteht, wenn bisher kein Betreuungsvertrag bestand, ein Elternteil aber eine vom Arbeitgeber bescheinigte Schlüsselfunktion hat. Auch in diesem Fall läuft die Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt per E-Mail an kita@kreis-unna.de.

 

Aktualisierte Infos des Familienministeriums

https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/20200320_faqbetretungsverbot_betreuung_von_kindern_schluesselpersonen_stand_19.00.pdf PK | PKU

 

                                                                                       

 

 

 




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Constanze Rauert (V.i.S.d.P.) | Fon 02303 27-1013 | constanze.rauert@kreis-unna.de


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