Meldungsdatum: 24.03.2020

Träger im Jugendbereich erhalten auch in der Krise Zahlungen

Einigung des Kreises Viersen und der Kommunen

Träger, die ambulante Hilfen im Jugendbereich anbieten, erhalten vom Kreis Viersen und seinen Kommunen mit eigenem Jugendamt in der Corona-Krise auch dann fortlaufend Zahlungen, wenn sie ihre Leistungen nicht in vollem Umfang oder nur telefonisch erbringen können. Das beschlossen der Kreis Viersen und die Bürgermeister jetzt in einer Telefonkonferenz. 

Lothar Thorissen, Leiter des Amts für Schule, Jugend und Familie des Kreises Viersen, erklärt dazu: „Uns Jugendämtern ist natürlich sehr daran gelegen, dass die Träger auch nach der Krise noch zur Verfügung stehen. Soweit es geht, betreuen sie die Klienten ja auch telefonisch oder auf anderem Wege weiter.“ Für die Jugendämter entstünden keine Mehrausgaben. 

Pressekontakt: Anja Kühne