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25. März 2020

Kreisverwaltung rät

Jagdscheine beantragen

Kreis Unna. Kein Scherz: Das neue Jagdjahr beginnt offiziell „seit Jahr und Tag“ am 1. April. Deshalb sollten Jäger jetzt den neuen Jagdschein beantragen. Und das ist natürlich auch auf dem Postweg möglich. Denn bekanntlich ist die Kreisverwaltung derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

Der Antrag kann schriftlich bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Unna gestellt werden. Den Jagdscheinantrag zum Download und weitere Infos gibt es unter www.kreis-unna.de (Service - Anträge und Formulare - Jagdscheinantrag).

 

Was beigefügt werden muss

Dem Antrag sind das aktuelle Jagdscheinheft und eine Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung, aus der die Laufzeit der Versicherung und die Deckungssummen hervorgehen, beizufügen. Für die Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes wird zusätzlich ein Lichtbild benötigt.

 

Weitere Infos gibt es unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff: Jagdwesen) und in der Unteren Jagdbehörde des Kreises, Tel. 0 23 03 / 27-18 32, 0 23 03 / 27-20 32, 0 23 03 / 27-19 32, Fax 0 23 03 / 27-30 32 oder per E-Mail an drawe@kreis-unna.de. Auf Wunsch werden Antragsstellern in spe auch Antragsformulare auf dem Postweg zugeschickt. PK | PKU

 




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Constanze Rauert (V.i.S.d.P.) | Fon 02303 27-1013 | constanze.rauert@kreis-unna.de


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