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Neuregelung des Kinderzuschlags


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01. April 2020

Neuregelung des Kinderzuschlags

Bündnis lobt Unterstützungsangebot

Kreis Unna. Weniger Geld im Portemonnaie wegen der Corona-Krise: Wenn es bei Familien eng wird, kann der Notfall-Kinderzuschlag helfen, die schwierige Zeit zu überbrücken. Darauf weist das Bündnis für Familien im Kreis Unna hin. Reicht das Einkommen nicht für die ganze Familie, kann er beantragt werden. Den Zugang zum Kinderzuschlag hat das Bundesfamilienministerium erleichtert.

 

„Gerade in der Krise ist es wichtig, die belasteten Familien in den Blick zu nehmen“, sagt Anja Josefowitz, Sprecherin des Bündnis für Familie Kreis Unna. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen des Sozialschutz-Pakets den Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet und Sonderregelungen zum Notfall-KiZ veröffentlicht. Ab dem 1. April können Familien prüfen, ob sie Anspruch haben.

 

Welche Fälle sind denkbar?

Durch die Sonderregelungen erhalten möglichst viele Familien finanzielle Unterstützung, wenn sie derzeit Einkommen einbüßen. Den Notfall-KiZ können Familien nutzen, wenn der Verdienst nicht für den Lebensunterhalt der Familie ausreicht. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Eltern

 

  • Kurzarbeitergeld erhalten
  •             selbstständig sind und derzeit keine oder verringerte Einnahmen haben
  • weniger Bezüge durch entfallene Überstunden haben oder
  • derzeit Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen.

 

Der Notfall-KiZ beträgt monatlich bis zu 185 Euro pro Kind. Weitere Informationen und Anträge sind über die Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz abrufbar. Mehr zum Notfall-KiZ gibt es auch unter www.bmfsfj.de/kiz. PK | PKU

 

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Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Max Rolke | Fon 02303 27-1113 | max.rolke@kreis-unna.de


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