Meldungsdatum: 03.04.2020

Hundefriseur geöffnet, Dauercamper dürfen bleiben

Zwei-Wochen-Bilanz der Kontaktbegrenzung - Landrat Dr. Coenen: Umsetzung läuft sehr gut

Seit zwei Wochen sind die sozialen Kontakte während der Coronavirus-Pandemie stark begrenzt - für mindestens zwei weitere Wochen werden sie gelten. Der Kreis Viersen nutzt die „Halbzeit" für eine erste Bilanz: Die aktuelle Regelung stellt den Kreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden vor neue Aufgaben. „Ich weiß, dass die Kolleginnen und Kollegen der Ordnungsämter alle Hände voll zu tun haben und sich mit häufig geänderten rechtlichen Vorgaben sowie schwierigen Einzelfällen auseinandersetzen müssen“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen. „Insgesamt läuft die Umsetzung sehr gut. Dafür meinen herzlichen Dank.“

Im Großen und Ganzen halten sich die Menschen im Kreis Viersen an die vorgegebenen Regelungen. „Ich weiß, dass die Kontaktbeschränkung mit vielen Einschränkungen und persönlichem Verzicht verbunden ist“, so der Landrat. „Die immer noch steigenden Fallzahlen der Infizierten zeigen uns aber, dass dieses Vorgehen in den kommenden Wochen notwendig ist.“

Kreis koordiniert einheitliches Vorgehen

Die Kontaktbeschränkung umzusetzen, liegt bei den Mitarbeitern der Ordnungsämter der Städte und Gemeinden. „Um die Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu unterstützen und die Vorgaben des Landes kreisweit möglichst einheitlich umzusetzen, stimmen wir die Maßnahmen über das Kreis-Ordnungsamt ab“, sagt Ralf Seebauer, Leiter des Amts für Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Viersen. Dazu gehört ein kontinuierlicher Informationsaustausch mit den Städten und Gemeinden, der Kreis erstellt Entwürfe zu Allgemeinverfügungen, pflegt eine Online-Plattform, um das Informationsmanagement zu vereinfachen und koordiniert den regelmäßigen fachlichen Austausch - auch über Einzelfragen.

Viele Einzelfälle zu klären

Ein Hundefriseursalon ist beispielsweise – anders als ein Friseursalon für Menschen – noch geöffnet. Hintergrund: Eine Übertragung über Tiere ist bislang noch nicht nachgewiesen. Ebenso ist Angeln und Ausreiten unter bestimmten Vorrausetzungen noch gestattet: Auch dabei müssen die Kontaktbeschränkung und die Mindestabstände eingehalten werden. Das bedeutet konkret: Angeln alleine am See ist erlaubt. Der Ausritt alleine im Wald ebenso, in der Gruppe jedoch nicht.

„Etwas Kopfzerbrechen hat uns die Frage bereitet, wie wir mit Campern umgehen sollen“, sagt Seebauer. Dauercamper dürfen in ihren Unterkünften bleiben, wenn sie keinen weiteren festen Wohnsitz haben. Camper, die einen festen Wohnsitz führen, sind aber aufgefordert, sich dort aufzuhalten. Den Campingplatz zu betreten, ist nicht verboten. Wer die Kontaktbeschränkung beachtet, darf bei Sparziergängen nach seiner Parzelle schauen.

„Wir schauen aktuell täglich, ob die Landesregierung neue Erlasse herausgibt und sich bestehende Regelungen ändern“, sagt Seebauer. „Insgesamt führt die kollegiale Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den Städten und Gemeinden zu einer weitgehend reibungslosen Umsetzung der zu treffenden Maßnahmen.“

www.kreis-viersen.de/corona

Pressekontakt: Benedikt Giesbers, Telefon 02162/391025