Kreis Unna. Die Ausländerbehörde des Kreises Unna hatte 2019 viel zu tun: Aufenthaltsgenehmigungen, Duldungen aber beispielsweise auch das Ausreisemanagement fallen in das Ressort der Behörde. Die Bilanz zeigt: Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung des Kreises Unna (ohne Lünen) beträgt 10,8 Prozent (2018: 10,5 Prozent).
Bis Dezember 2019 waren 33.390 Ausländer (2018: 32.421) aus 150 Herkunftsländern (2018: 147) im Kreis Unna gemeldet. Die Herkunftsländer sind dabei gleich geblieben. Die Top fünf Herkunftsländer sind: Türkei (9.034 Personen), Polen (3.633), Syrien (2.805), Rumänien (2.360) und Italien (1.681).
Aufenthaltstitel erforderlich
Wer nach Deutschland ziehen möchte oder neu zugezogen ist und nicht aus der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommt, benötigt einen Aufenthaltstitel. Die Ausländerbehörde stellte 2019 insgesamt 6.062 solcher Dokumente (2018: 6.026) aus. 5.220 waren befristet, 842 enthielten eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel).
Abschiebemaßnahmen
Ohne gültigen Aufenthaltstitel muss man ausreisen. Insgesamt wurden im Jahr 2019 Abschiebemaßnahmen für 118 Personen eingeleitet. Bei 102 Personen (2018: 96 von 116) kam es tatsächlich zur Abschiebung. 85 reisten freiwillig aus. PK | PKU
Hinweis an die Medien:
Im Anhang finden Sie eine Tabelle mit der Liste der Hauptherkunftsländer 2019 und eine Grafik zur Zahl der Abschiebungen.
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Birgit Kalle | Fon 02303 27-1213 | birgit.kalle@kreis-unna.de