Meldungsdatum: 27.04.2020
Der Start in den Mai muss in diesem Jahr ohne die üblichen Feiern auskommen. Darauf weist der Kreis Viersen hin. „Es gilt nach wie vor die Kontaktbeschränkung“, sagt Ralf Seebauer, Leiter des Amts für Ordnung und Straßenverkehr. „Egal ob Maibaumsetzen, Tanz in den Mai oder Maifeuer – all das kann in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden.“ Der Kreis Viersen hat mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden besprochen, möglichen Verstößen konsequent nachzugehen. Wer gegen die Kontaktbeschränkungen verstößt, muss mit Geldbußen rechnen.
Pressekontakt: Benedikt Giesbers, Telefon 02162/391025
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