Meldungsdatum: 30.04.2020
Für den Königshüttesee in Kempen gibt es ein neues Einsatzkonzept. Mit umfangreichen Kontrollen wird fortan gegen die zahlreichen Regelverstöße dort vorgegangen. Dies betrifft Menschen, die dort illegal baden, grillen oder parken. Grundlage ist ein gestufter Einsatzplan, auf den sich der Kreis, die Stadt Kempen und die Polizei geeinigt haben. Ein Teil des Privatgeländes ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Landrat Dr. Andreas Coenen erklärt: „Wir nehmen es nicht hin, dass sich der Königshüttesee zu einem rechtsfreien Abenteuerraum entwickelt. Die Corona-Pandemie macht ein konsequentes Einschreiten noch dringlicher. Angesichts der Kontaktverbote ist es verantwortungslos, wenn Menschen sich dennoch in Gruppen am See treffen.“
Kempens Bürgermeister Volker Rübo stellt klar: „Das Ordnungsamt ist täglich im Einsatz, und alle illegalen Besucher des Königshüttesee müssen damit rechnen, kontrolliert zu werden, jederzeit. Verstöße werden
ausnahmslos verfolgt und konsequent zur Anzeige gebracht.“
Das neue Einsatzkonzept sieht ein stufenweises Einschreiten vor. Die Maßnahmen der Ordnungsbehörden reichen je nach Lage von kleineren Spontankontrollen durch Mitarbeiter des Ordnungsamts der Stadt Kempen, bei denen Polizei nur im Bedarfsfall angefordert wird, bis hin zu Großkontrollen mit mindestens 20 Beamten des Ordnungsamts und der Polizei.
Dabei werden Verstöße wie Parken außerhalb eingerichteter Stellplätze, lagern, grillen, baden, Feuer machen oder Abfall hinterlassen geahndet. Zu den Maßnahmen gehören Verwarnungen (in einfachen Fällen bei Ersttätern), Bußgelder, Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs, Platzverweise und Strafanträge, Abschleppaktionen von Autos im großen Stil sowie Verkehrskontrollen.
Der Stufenplan basiert auf einer Analyse der Vorgänge am Königshüttesee im vergangenen Sommer durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Kreises Viersen, der Stadt Kempen und der Polizei.
„Die Auswertung der Vorgänge aus dem letzten Jahr hat gezeigt, dass sich einige Bürgerinnen und Bürger offensichtlich mit einer Mischung aus Rücksichtslosigkeit und Selbstverständlichkeit sowie ohne jedes Unrechtsbewusstsein über die bestehenden Verbote und nicht zuletzt über die Rechte des Eigentümers hinweg setzen“, sagt Ingo Schabrich, Kreisdirektor und Dezernent für Jugend, Familie, Bildung und Kultur.
Das Einsatzkonzept im Einzelnen:
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Stufe 1 |
Spontankontrolle |
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Lage |
Kein ausgesprochenes Badewetter; außerhalb der Schulferien; an Wochentagen. Bis zu 20 Personen vor Ort (keine größeren Gruppen) |
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Verstöße |
Lagern (dauernder Aufenthalt), Feuer, grillen, Abfall hinterlassen, Parken außerhalb von eingerichteten Stellplätzen |
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Maßnahmen |
Belehrung, Bußgeld, Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, bei Ersttätern und einfachen Fällen Verwarnung (50 Euro), Parkverstöße werden verwarnt, Personalienfeststellung, Platzverweis |
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Stufe 2 |
Kleinkontrolle |
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Lage |
Badewetter, außerhalb und während der Schulferien, Freitag bis Sonntag. Bis zu 50 Personen vor Ort, aber keine größeren Gruppen |
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Verstöße |
Lagern (dauernder Aufenthalt), Feuer, grillen, Abfall hinterlassen, Parken außerhalb von eingerichteten Stellplätzen |
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Maßnahmen |
Belehrung, Bußgeld, Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, bei Ersttätern und einfachen Fällen Verwarnung (50 Euro), Parkverstöße werden verwarnt, Personalienfeststellung, Platzverweis |
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Stufe 3 |
Großkontrolle |
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Lage |
Gutes Badewetter, außerhalb und während der Schulferien, Freitag bis Sonntag. Bis zu 50 Personen vor Ort, auch größere Gruppen |
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Verstöße |
Lagern (dauernder Aufenthalt), Feuer, grillen, Abfall hinterlassen, Parken außerhalb von eingerichteten Stellplätzen |
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Maßnahmen |
Belehrung, Bußgeld, Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, Verwarnungen, Personalienfeststellung, Platzverweis |
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Stufe 4 |
Erweiterte Großkontrolle |
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Lage |
Hervorragendes Badewetter, während der Schulferien und eine Woche zuvor, Freitag bis Sonntag. Bis zu 50 Personen vor Ort, auch große Gruppen |
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Verstöße |
Lagern (dauernder Aufenthalt), Feuer, grillen, Abfall hinterlassen, Parken außerhalb von eingerichteten Stellplätzen |
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Maßnahmen |
Belehrung, Bußgeld, Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, Verwarnungen, Personalienfeststellung, Platzverweis. – Drei Gruppen mit mindestens fünf Beamten kontrollieren ab den Zugängen im Uhrzeigersinn. Personen sollen sich der Kontrolle nicht entziehen können. Zugänge werden gesondert bewacht. – Abschleppmaßnahmen vor allem an der B505 Hülser Straße, gegebenenfalls führt die Polizei vor Ort allgemeine Verkehrskontrollen und Geschwindigkeitsmessungen durch |
Pressekontakt: Anja Kühne
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