Meldungsdatum: 18.05.2020

Kontaktbeschränkungen gelten auch an Christi Himmelfahrt

Mögliche Verstöße können mit Geldstrafen geahndet werden

 

Auch nach den teilweisen Lockerungen der Corona-Regelungen der letzten Tage gelten die zuletzt am 15. Mai modifizierten Kontaktbeschränkungen weiter. Dies bedeutet, dass Ausflüge und Aktivitäten auch am Feiertag nur eingeschränkt möglich sind. Feiern und Veranstaltungen zu Christi Himmelfahrt ("Vatertag") müssen entsprechend wegen der Corona Pandemie ausfallen. Darauf weist der Kreis Viersen anlässlich des bevorstehenden Feiertags hin.

Fahrradtouren, Wanderungen und Ausflüge mit der Familie sowie von Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten sind gestattet. Darüberhinausgehende Zusammentreffen und Feiern von Personen können jedoch nicht wie gewohnt stattfinden. Der Kreis Viersen hat mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden besprochen, möglichen Verstößen konsequent nachzugehen. Wer gegen die Kontaktbeschränkungen verstößt, muss mit Geldstrafen rechnen.

 

Pressekontakt: Anja Kühne