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Meldung vom 27.05.2020
Hilfsorganisationen testen wieder auf das Corona-Virus auf ärztliche Anordnung
Neue Vereinbarung zwischen Kreis und Hilfsorganisationen

Ab sofort können niedergelassene Ärzte wieder Corona-Verdachtspatienten an die Terminkoordinierungsstelle der Hilfsorganisationen überweisen. Der Kreis Recklinghausen hat mit dem DRK Kreisverband heute eine neue Vereinbarung geschlossen, die die Durchführung von Tests in der bewährten Form wieder möglich macht.

„Wir haben beschlossen, dieses Verfahren bis auf weiteres anzubieten, da es in den letzten zwei Wochen zu viele Änderungen gab, die für viel Verunsicherung gesorgt haben. Wir wollen, dass sowohl die niedergelassenen Ärzte als auch symptomatische Patienten sich auf ein gesichertes Verfahren verlassen können, und dass das Hin und Her für die Hilfsorganisationen ein Ende hat. Alle weiteren Schritte werden wir im Nachgang klären. Wir haben ein großes Interesse daran, dass die Infektionszahlen im Kreis Recklinghausen niedrig bleiben. Dafür muss es gesicherte Testverfahren geben“, sagt Dr. André Jethon, der als Fachbereichsleiter Finanzen die weitere Vorgehensweise mit dem DRK vereinbart hat.

Das Vorgehen ist ab sofort wieder so, wie es sich in den letzten Monaten bewährt hat: Wer Symptome hat, die auf eine Erkrankung mit dem Corona-Virus schließen lassen, meldet sich telefonisch bei seinem Hausarzt oder am Wochenende unter 116117 beim ärztlichen Bereitschaftsdienst. Dieser meldet die Person dann zum Test bei den Hilfsorganisationen an. Es werden nur diejenigen getestet, die von ihrem Arzt eine entsprechende Überweisung bekommen haben. Der Hausarzt ist weiterhin der erste Ansprechpartner. Christoph Behrenspöhler, Sprecher der Hilfsorganisationen und hauptamtlicher Vorstand des DRK im Kreis Recklinghausen, erklärt: „Wir werden auch dafür sorgen, dass diejenigen, die negativ getestet worden sind, wieder direkt von uns informiert werden.“ Dieses Verfahren hatten die Hilfsorganisationen unter Federführung des DRK im März eingeführt, nachdem sie die zentralen Teststellen übernommen haben.

Nachdem die Kassenärztliche Vereinigung der Kreisverwaltung die Betriebsstättennummer zum 20. Mai und damit die Grundlage für die Tests an den Durchfahrtzentren entzogen hatte, schickte sie an jenem Abend per Mail die Entscheidung, dass die Nummer unter Einhaltung bestimmter Vorgaben doch weiterhin genutzt werden darf. Am Montagabend bekam die Kreisverwaltung zusätzlich die Information, dass auch die Corona-Ambulanz der Kassenärztlichen Vereinigung am Berufskolleg ab Freitag geschlossen ist.

„Diese Vorgehensweise, gänzlich unabgestimmt, ist für uns eine zusätzliche Herausforderung. Ich bin sehr froh, dass die Hilfsorganisationen ein verlässlicher Partner sind und bereit, uns auch weiterhin zu unterstützen. Sie haben in den letzten Monaten hervorragende Arbeit geleistet“, sagt Dr. André Jethon.

Das Durchfahrtzentrum auf dem Gelände des Prosper-Hospitals ist wieder einsatzbereit. Zusätzlich werden wieder mobile Tests durchgeführt. „Wir beobachten die Lage im Kreisgebiet kontinuierlich und bewerten die Anforderungen gemeinsam tagesaktuell“, erklärt Dr. André Jethon, „an den stationären Testzentren sind wir allerdings darauf angewiesen, dass die Personen mit coronatypischen Symptomen von ihren Ärzten auch zum Test angemeldet werden.“



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de
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E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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