Meldungsdatum: 07.07.2020
Das Innenministerium NRW hat dem Kreis Viersen am 3. Juli 2020 mitgeteilt, dass die im April (28.04) in Kraft getretene Bußgeldkatalog-Verordnung des Bundes für für Geschwindigkeitsübertretungen nichtig ist. Grund ist ein Verstoß gegen das Zitiergebot. Dies betrifft sämtliche Änderungen der Bußgeldkatalogverordnung. Durch diese Situation ist daher wieder die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Fassung des Bußgeldkatalogs anzuwenden.
Dies hat Auswirkungen auf alle zukünftigen, aktuell noch laufenden und noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren beim Kreis Viersen:
Aktuell sind es rund 6000 offene Verfahren. Den mit Abstand größten Anteil machen dabei Verwarngelder für Geschwindigkeitsübertretungen aus. In ca. 100 Fällen stehen Fahrverbote zur Diskussion.
Pressekontakt: Benedikt Giesbers, Telefon 02162/391025
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