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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 18.08.2020
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Kommunalwahlen am 13. September: Informationen zur Briefwahl - Anträge können ab sofort gestellt werden Rund 75 000 Iserlohnerinnen und Iserlohner sind bei den Kommunalwahlen am 13. September wahlberechtigt. Die Wahlbenachrichtigungen wurden Ende der letzten Woche auf den Postweg gegeben. Wer bis zum 23. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis zum 28. August mit dem Wahlamt, Telefon 02371 / 217-1781, in Verbindung setzen, um sicher zu gehen, dass er ins Wählerverzeichnis eingetragen wurde. Wer Briefwahl beantragen möchte, kann entweder
Das Briefwahlbüro ist geöffnet montags bis mittwochs von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr (am Freitag, 11. September, bis 18 Uhr). Im Briefwahlbüro muss der Antrag persönlich gestellt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Personen vertreten. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Sobald die Stimmzettel, die bis Ende der Woche vom Märkischen Kreis kommen sollen, im Rathaus vorliegen, kann im Briefwahlbüro auch direkt gewählt werden. Dazu sind der Personalausweis oder der Reisepass und der ausgefüllte Briefwahlantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) mitzubringen. Die Briefwahlunterlagen werden mit der Post zugestellt. Es ist auch möglich, sich die Briefwahlunterlagen zum Beispiel an eine Urlaubsadresse schicken zu lassen. |
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