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11. September 2020

Fürs Gesundheitszeugnis

Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Kreis Unna. Wenn es um Lebensmittel und deren Verarbeitung geht, muss hygienisch alles einwandfrei sein. Deshalb benötigt, wer eine gewerbsmäßige Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmt, eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Und die bietet das Gesundheitsamt beim Kreis Unna jetzt online an. Ab Montag, 14. September sind Anmeldungen dafür möglich.

 

Vor der Corona-Pandemie konnten alle, die in der Gastronomie oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe arbeiten, zweimal in der Woche ohne Anmeldung ins Gesundheitsamt kommen und unkompliziert an der Belehrung teilnehmen. Im Anschluss daran wird das Gesundheitszeugnis ausgestellt.

 

Kooperation mit dem Technologiezentrum Glehn

„Aus Infektionsschutzgründen können wir die Belehrungen derzeit leider nicht mehr bei uns im Haus anbieten, machen aber jetzt ein Online-Angebot“, erklärt Dr. Anja Dirksen, Sachgebietsleiterin Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Kreis Unna. „Dafür haben wir einen Dienstleistungsvertrag mit dem Technologiezentrum Glehn in Korschenbroich abgeschlossen. Die Tochter des Rhein-Kreises Neuss ermöglicht uns die praktische Umsetzung.“

 

Informationsfilm und Wissenstest

Und das geht so: Die Online-Belehrung erfolgt in Form eines Informationsfilms und eines Wissenstests. Hierfür müssen dem Nutzer ein PC, ein Notebook oder ein Tablet sowie eine Internetverbindung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden ein Smartphone und ein gültiges Ausweisdokument benötigt.

 

Die Terminreservierung für die Online-Belehrung erfolgt über ein Anmeldeportal auf der Internetseite des Kreises Unna www.kreis-unna.de/ifsg. Termine stehen wochentags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung. Nach erfolgter Anmeldung werden die Daten an das Technologiezentrum Glehn übertragen. Zu dem gebuchten Termin erfolgt eine Kontaktaufnahme mit der zu belehrenden Person durch das Technologiezentrum.

 

Gesundheitszeugnis per Post oder E-Mail

Das Gesundheitszeugnis kann den Nutzer*innen wahlweise postalisch oder per E-Mail zugeschickt wer-den. Für die Belehrung wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro erhoben. Weitere Informationen unter www.kreis-unna.de/ifsg oder in der Kreis-Veterinärbehörde unter Tel. 0 23 03 / 27-15 39. PK | PKU




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Birgit Kalle | Fon 02303 27-1213 | birgit.kalle@kreis-unna.de


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