Meldungsdatum: 01.10.2020

Kreis Viersen rät zu freiwilliger Isolation in Pflegeeinrichtungen

Quarantäne ist bei Neu- und Wiederaufnahmen nicht länger verpflichtend

Im Bereich der stationären pflege sind die Anbieter seit 1. September nicht mehr verpflichtet, Neu- und Wiederaufnahmen zunächst zu isolieren. Das Zimmer darf mit einer Mund-Nasen-Bedeckung verlassen werden. So geht es aus einer Verfügung des Landes-Gesundheitsministeriums NRW hervor. Erfreulicherweise gibt es aktuell keine Infektionsfälle unter den Bewohnern. Der Kreis Viersen appelliert im Zuge der Corona-Pandemie aber an alle Bewohnerinnen und Bewohner, sich dennoch freiwillig bis zum Vorliegen eines zweiten negativen Testergebnisses auf dem Zimmer zu isolieren.

Ein entsprechendes Schreiben hat der Kreis Viersen an die Einrichtungsleitungen gesendet. Sollten die bisher getroffenen Maßnahmen nicht konsequent eingehalten werden, droht ein größeres Ausbruchsgeschehen und damit Einschränkungen für die gesamte Einrichtung – etwa die erneute Einschränkung von Besuchsmöglichkeiten und die Anordnung von Quarantäne für weite Teile einer Einrichtung.

Darüber hinaus sind die Besucher in der Pflicht, die Hygienemaßnahmen einzuhalten. Hierzu gehören insbesondere die notwendige Händehygiene, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung sowie der verantwortungsvolle Umgang mit dem Einhalten von Abstandsregelungen.

Pressekontakt: Benedikt Giesbers, Telefon 02162/391025