Meldungsdatum: 30.10.2020
Der Kreis Viersen fordert die Landesregierung auf, die Vorgaben zum Kiesabbau zu überarbeiten. Einen entsprechenden Forderungskatalog hat der Kreistag jetzt beschlossen. „Der Kreis Viersen nimmt das Thema Kiesabbau sehr ernst. Unser Ziel ist eine nachhaltige Rohstoffpolitik, die die Umwelt am Niederrhein schützt“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen. „Wir stellen uns nicht gegen den Abbau generell, aber er muss maßvoll bleiben und Rücksicht auf unsere niederrheinische Kulturlandschaft und kommende Generationen nehmen.“
Eine zentrale Forderung ist, dass der Abbau an den konkreten örtlichen Bedarfen orientiert wird und es ein generationenübergreifendes Gesamtkonzept für den Kies-, Sand- und Tonabbau in Nordrhein-Westfalen gibt. Ziel soll zum einen die Reduzierung der Fördermengen im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit den Rohstoffen sein. Außerdem soll über Kontrollmechanismen sichergestellt werden, dass das geförderte Material primär vor Ort verwendet wird.
„Wir möchten, dass das Land einen breit angelegten und vor allem dialogorientierten Beteiligungsprozess ermöglicht“, sagt der Landrat. „Es gilt, alle betroffenen Kreise, Städte und Gemeinden, die Rohstoffindustrie, Landwirtschaft, Umweltverbände, Bürgerinitiativen und Wasserwirtschaft an einen Tisch zu bringen.“
Teil des Forderungskatalogs ist auch der so genannte „Kies-Euro“. Diese finanzielle Abgabe bei der Entnahme von Kies, Sand und Ton soll Anreiz sein, sparsam mit den Rohstoffen umzugehen, und zugleich den betroffenen Kommunen eine Einnahmequelle bieten, um gefährdete Lebensräume erhalten und entwickeln zu können.
Am 31. Juli hat der Kreis Viersen Klage gegen den Landesentwicklungsplan (LEP) beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW eingereicht. Der geänderte LEP NRW sieht vor, den Versorgungszeitraum für Lockergesteine in den Regionalplänen von bislang 20 auf 25 Jahre zu erhöhen. Darüber hinaus sollen die Regionalpläne zukünftig bereits 15 Jahre, statt bislang zehn Jahre, vor Unterschreitung des restlichen Versorgungszeitraums fortgeschrieben werden. Der Kreis Viersen verlangt eine Rücknahme dieser Regelung.
Hintergrund: Aktuell gibt es vier laufende Antragsverfahren im Kreis Viersen:
Pressekontakt: Benedikt Giesbers, Telefon 02162/391025
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