Meldungsdatum: 21.10.2020

Corona-Pandemie: ab übermorgen gilt „Gefährdungsstufe 1“

Kreis Viersen überschreitet 7-Tage-Inzidenzwert von 35

Der Kreis Viersen wird die Schwelle von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschreiten. Die aktuellen Berechnungen des Gesundheitsamtes geben bereits den Wert 36 an. Maßgeblich für die Feststellung der „Gefährdungsstufe 1“ ist der Inzidenzwert des Landeszentrums für Gesundheit NRW. Dieser wird um Mitternacht aktualisiert. Liegt dieser ebenfalls über dem Wert 35, wird der Kreis Viersen morgen eine Allgemeinverfügung erlassen. Weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten dann ab übermorgen.

„Da der Grenzwert erreicht und das Infektionsgeschehen nicht auf eine bestimmte Einrichtung einzugrenzen ist, sieht das Land NRW klare Regelungen vor. Diese ordnen wir jetzt für unseren Kreis an“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen. Konkret gilt:

Die Regeln treten ab übermorgen in Kraft. Sie gelten solange, bis der Schwellenwert der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

Steigen die Infektionszahlen trotz verschärfter Schutzmaßnahmen an, gilt ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50 die „Gefährdungsstufe 2“. Diese sieht unter anderem weitere Kontaktbeschränkungen, Sperrstunden in der Gastronomie und das nächtliche Verkaufsverbot von Alkohol vor.

„Ich empfehle dringend, die Regelungen auch im privaten Raum zu beachten und soziale Kontakte zu reduzieren“, betont Dr. Andreas Coenen. „Jeder hat es selbst in der Hand, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen und weitere Einschränkungen zu vermeiden – durch ein verantwortungsvolles und solidarisches Miteinander.“

Weitere Informationen rund um die Corona-Pandemie, Schutzmaßnahmen und Regelungen in NRW finden Sie unter www.land.nrw/corona.