Meldungsdatum: 22.10.2020
Im Herbst finden häufig sogenannte Gesellschaftsjagden mit einer größeren Anzahl von Jagdbeteiligten statt. Der Kreis Viersen als Untere Jagdbehörde weist darauf hin, dass eine Gesellschaftsjagd mit mehr als vier teilnehmenden Personen als eine Veranstaltung im Sinne der Coronaschutzverordnung gilt. Demnach sind neben den bekannten organisatorischen Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen für den Jagdablauf weitere Vorkehrungen zu treffen. Dazu gehören unter anderem:
Die Nachverfolgbarkeit der Kontakte der Jagdbeteiligten ist zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sind die Kontakte zu erfassen und für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren. Die Teilnehmerzahl sollte möglichst begrenzt sein. Ohne Mindestabstand dürfen nur Gruppen von bis zu zehn Personen zusammentreffen (abhängig von der aktuellen Gefährdungsstufe).
Die Abstands- und Hygieneregeln sind ebenso zu beachten, wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, sofern die Abstände nicht eingehalten werden können.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW hat entsprechende Hinweise und Empfehlungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen zusammengefasst. Diese sind abrufbar unter
Pressekontakt: Gabriele Gotzen, Telefon 02162 / 39 1105
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle Kreis Viersen Pressestelle ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.