Meldungsdatum: 26.10.2020

Kreis Viersen stellt „Gefährdungsstufe 2“ fest

7-Tages-Inzidenz überschreitet den Schwellenwert von 50

Der Kreis Viersen hat heute, 26. Oktober 2020, durch eine Allgemeinverfügung die „Gefährdungsstufe 2“ des Landes NRW festgestellt. Zuvor wurde der zweite Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten. Somit gelten ab morgen, Dienstag, 27. Oktober 2020, 0.00 Uhr, weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie:

Zusätzlich besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den ausgewiesenen Bereichen in den Städten und Gemeinden des Kreises. Gleiches gilt am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.

Die Regeln treten ab morgen in Kraft. Die „Gefährdungsstufe 2“ gilt solange, bis der Schwellenwert der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

„Wir sind an einem kritischen Punkt angekommen – im Kreisgebiet, landes- und bundesweit. Jetzt muss sich jeder für den Infektionsschutz engagieren. Nur so gelingt es uns, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen und Risikogruppen zu schützen. Deshalb appelliere ich eindringlich: Halten Sie sich an die Abstands- und Hygieneregeln, reduzieren Sie soziale Kontakte und bleiben Sie – wann immer möglich – zuhause“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen.

Pressekontakt: Laura Nestrojil, Telefon 02162/39-1034