Meldungsdatum: 30.10.2020
Die Gebühren für die Abfallentsorgung im Kreis Viersen bleiben die nächsten drei Jahre auf niedrigem Niveau. Das geht aus der Gebühren- und Entgeltberechnung des Abfallbetriebs des Kreises Viersen (ABV) hervor. Die Entgeltregelungen gelten ab dem 1. Januar 2021 und betreffen den Haus- und Sperrmüll, Holz sowie Bioabfälle.
Der Kreistag hat der Kalkulation in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. „Für die Kommunen ergibt sich daraus eine Planungssicherheit bei der Festsetzung ihrer Abfallgebühren bis Ende 2023“, sagt Andreas Budde, erster Betriebsleiter des ABVs.
Betriebsleiter Christian Böker ergänzt: „Trotz steigender Kosten ist es uns gelungen, das Gebührenniveau über sechs Jahre stabil zu halten. Auch die Erlöse aus der Papierverwertung sinken nur geringfügig.“
Pressekontakt: Laura Nestrojil, Telefon 02162/39-1034
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