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Meldung vom 23.12.2020
Corona: Neue Verfahrensweise für Ordnungsverfügungen
Quarantäne-Verkürzungen durch ärztlich bestätigte Schnelltests möglich

Durch die geänderte Quarantäneverordnung des Landes NRW müssen Ordnungsämter positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen und ihre Haushaltsangehörigen keine Ordnungsverfügung mehr ausstellen, da sie bereits durch die Verordnung zur Einhaltung der Quarantäne verpflichtet sind.

Da aber nicht immer allen positiv Getesteten ihr Testergebnis vorliegt, haben sich die Ordnungsämter des Kreises Recklinghausen und der Städte mit dem Gesundheitsamt auf eine neue Verfahrensweise verständigt:
- Positiv Getestete bekommen weiterhin eine Ordnungsverfügung. Sie wird auch Informationen enthalten, welche Auswirkungen dies auf die Haushaltsangehörigen hat.
- Haushaltsangehörige von positiv Getesteten bekommen keine Ordnungsverfügungen mehr. Als Nachweis für die Schule oder den Arbeitgeber genügt die Vorlage der Ordnungsverfügung der positiv getesteten Person inklusive des Nachweises über den gemeinsamen Wohnort, zum Beispiel über die Adresse auf dem Personalausweis
- Enge Kontaktpersonen, die nicht mit der positiv getesteten Person in einem Haushalt wohnen und vom Gesundheitsamt ermittelt wurden, bekommen weiterhin eine Ordnungsverfügung.

Für positiv Getestete ohne Symptome gilt eine Quarantänezeit von zehn Tagen ab dem Testtermin. Sie bekommen eine Ordnungsverfügung mit Enddatum. Das gilt allerdings nur, solange sie symptomlos bleiben. Sollten sie während der zehn Tage coronatypische Symptome entwickeln, sind sie – auch dies ist in der Ordnungsverfügung angeführt - verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden.

Bei positiv Getesteten mit Symptomen hängt die Dauer der Quarantäne von der Genesung ab. Sie wird durch das Gesundheitsamt frühestens nach zehn Tagen und 48 Stunden nach Abklingen der Symptome aufgehoben.

Für Haushaltsangehörige von positiv Getesteten gilt als „Kontaktpersonen der Kategorie 1“ eine 14-tägige Quarantänezeit, sofern sie nicht symptomatisch werden. Sollten sie Symptome entwickeln, müssen auch sie sich beim Gesundheitsamt melden. Andernfalls endet ihre Quarantäne nach 14 Tagen. Entsprechend der aktuellen Quarantäneverordnung des Landes NRW müssen Haushaltsangehörige von positiv Getesteten dem Gesundheitsamt anzeigen, dafür steht ab sofort ein Online-Formular auf www.kreis-re.de/corona zur Verfügung.


Neue Regelung zur Quarantäne-Verkürzung für Kontaktpersonen

Entsprechend der geänderten Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts können Kontaktpersonen durch ein negatives Schnelltest-Ergebnis ihre Quarantänezeit auf zehn Tage reduzieren. Dieser Test kann ab dem zehnten Tag der Quarantäne bei einem niedergelassenen Arzt durchgeführt werden. Für den offiziellen Nachweis beim Gesundheitsamt ist eine entsprechende ärztliche Bescheinigung notwendig. Sie kann per Mail an befundmeldung@kreis-re.de geschickt werden. Ein Foto vom Test oder ähnliches ist als Nachweis nicht ausreichend.

Sobald die ärztliche Bescheinigung beim Gesundheitsamt eingereicht ist, gilt die Quarantäne als aufgehoben, eine aktualisierte Ordnungsverfügung wird nicht zugestellt. Für die betroffene Person reicht das ursprüngliche Schreiben in Kombination mit der ärztlichen Bescheinigung über das negative Schnelltest-Ergebnis. Darauf haben sich die Vertreter der städtischen Ordnungsämter und des Kreises verständigt.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de
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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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