Meldungsdatum: 29.12.2020

Kreis setzt schärfere Schutzmaßnahmen um

Landrat Dr. Andreas Coenen: „Wir müssen weiter Disziplin üben, bis das Virus seine Bedrohlichkeit verliert“

Der Kreis Viersen kann die geplanten verschärften Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie jetzt umsetzen. Die in einer Allgemeinverfügung erlassenen Regeln treten am Mittwoch, dem 30. Dezember, um null Uhr in Kraft. Dies wird möglich, nachdem der Inzidenzwert im Kreis nach der für diesen Schritt maßgeblichen Meldung des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) in der vergangenen Nacht die 200er Marke überschritten hat. Er liegt demnach bei 203. Somit erlaubt die Coronaschutzverordnung des Landes den Kreisen und kreisfreien Städten weitergehende Maßnahmen. Das Land hat den vom Kreis mit den Städten und Gemeinden abgestimmten zusätzlichen Schutzregeln in der unten dargestellten Fassung seine Zustimmung erteilt.

Da die verschärften Schutzmaßnahmen an die Coronaschutzverordnung des Landes gebunden sind, werden sie bei Änderungen der Landesverordnung angepasst oder aufgehoben.

Landrat Dr. Andreas Coenen sagt: „Die zusätzlichen Schutzregeln sind nötig, um das Infektionsgeschehen einzudämmen, Leben zu schützen und die Kapazitäten der bereits überstrapazierten Krankenhäuser zu entlasten. Jeder und jede ist gehalten, die Schutzmaßnahmen zu befolgen und damit einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten. Gerade auch an Silvester gilt: Abstand halten und Maske tragen, am besten eine FFP2-Maske. Wir haben schon einen Teil des Weges durch die Pandemie zurückgelegt. Nun müssen wir alle Geduld haben und weiter Disziplin üben, bis genug Menschen geimpft wurden und das Virus seine Bedrohlichkeit verliert.“

 Die ab dem 30. Dezember geltende Allgemeinverfügung enthält folgende Regeln:

  1. Die Anzahl der gleichzeitig in Handels- und Dienstleistungseinrichtungen mit Kundenverkehr anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Person pro angefangene 20 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht übersteigen. Soweit sichergestellt ist, dass einzelne Kundinnen und Kunden jeweils in einzelnen räumlich vollständig abgetrennten Bereichen bedient werden, so verbleibt es jeweils bei der Regelung des § 11 Abs. 1 CoronaSchVO.
  2. Im betrieblichen Zusammenhang ist innerhalb geschlossener Räumlichkeiten, in denen mehr als eine Person anwesend ist, mindestens eine Alltagsmaske, vorzugweise eine solche mit höherer Schutzklasse (z.B. FFP-2-Maske), zu tragen, soweit es sich nicht um Personen handelt, die demselben Haushalt angehören. Der Arbeitgeber hat auf die Einhaltung dieser Regelungen hinzuwirken. 

Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Alltagsmaske tragen können, gelten die diesbezüglichen Regelungen der CoronaSchVO entsprechend. In gut durchlüfteten Werkshallen kann für körperlich anstrengende Arbeiten auf das Tragen einer Alltagsmaske verzichtet werden, wenn sichergestellt ist, dass zu anderen Personen dauerhaft ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird.

  1. Bei gemeinsamen Fahrten in Fahrzeugen ist mindestens eine Alltagsmaske, vorzugweise eine solche mit höherer Schutzklasse (z.B. FFP-2-Maske), zu tragen, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten anwesend sind.

Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Alltagsmaske tragen können, gelten die diesbezüglichen Regelungen der CoronaSchVO entsprechend.

  1. In Alten- und Pflegeheimen sowie in der ambulanten Pflege hat jedermann, der Kontakt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern oder dem pflegenden Personal hat, FFP-2-Masken oder solche mit höherer Schutzklasse zu tragen. Die nach dem Wohn- und Teilhabegesetz zuständige Behörde (WTG-Aufsicht) kann hiervon Ausnahmen zur Sicherstellung der Versorgung zulassen.

  2. In Räumlichkeiten, die der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gem. § 1 des Heilpraktikergesetzes befugt sind, dienen, sind von den dort tätigen Personen im Kontakt mit den Kundinnen und Kunden FFP-2-Masken oder solche mit höherer Schutzklasse zu tragen. Das gilt auch für Apotheken.

 

 

 

Pressekontakt: Anja Kühne