Meldungsdatum: 13.01.2021

Impfzentrum startet am 1. Februar

Über 80-Jährige können ab dem 25. Januar Impftermine vereinbaren

Am 1. Februar soll das Corona-Impfzentrum des Kreises Viersen im ehemaligen Krankenhaus in Dülken an der Heesstraße 2-10 seinen Betrieb aufnehmen. Das hat das Land Nordrhein-Westfalen, das die Verteilung des Impfstoffes koordiniert, entschieden und nun wichtige Informationen zum Ablauf bekannt gegeben.

Im ersten Schritt können sich alle Menschen, die am 31. Januar 80 Jahre alt oder älter sind, impfen lassen. Sie gehören nach der Impfverordnung des Bundes zur Gruppe der Impfberechtigten mit der höchsten Priorität. Im Kreisgebiet sind dies über 20.000 Menschen. Sie erhalten bis zum 23. Januar einen Brief, in dem das Land und der Kreis über den Ablauf informieren. Menschen, die zwar in diesem Jahr 80 werden, aber erst nach dem 31. Januar, sind von da an ebenfalls impfberechtigt. Das Land hat dem Kreis allerdings noch nicht mitgeteilt, wann diese Menschen jeweils angeschrieben werden.   

Ab dem 25. Januar können alle in der ersten Phase Impfberechtigten (mit dem Geburtstag 31. Januar 1941 oder früher) Impftermine vereinbaren. Zuständig für die Terminvergabe ist nicht der Kreis. Vielmehr hat das Land diese Aufgabe an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) übertragen. Anmeldungen zum Impfen sind sowohl telefonisch als auch auf der Homepage der KV möglich. Es wird darum gebeten, möglichst die Homepage zu nutzen, um die Telefonleitungen zu entlasten: www.116117.de.

Für telefonische Anmeldungen hat die KV eine andere Nummer als ursprünglich von ihr bekannt gegeben eingerichtet, nämlich die  0800 / 116 117-01. Die Leitungen sollen täglich von 8 bis 22 Uhr geschaltet sein. 

Am Impfzentrum werden keine Termine vergeben. Nur wer telefonisch oder online einen Termin vereinbart hat, wird geimpft.  Die Zahl der im Impfzentrum vorhandenen Impfdosen wird genau auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt sein.

Es ist zu erwarten, dass zeitgleich sehr viele Menschen versuchen werden, einen Termin zu vereinbaren, so dass mit einer Überlastung der Telefone und der Online-Anmeldung der KV gerechnet werden muss. Für diesen Fall bittet der Kreis darum, von Anrufen beim Kreis abzusehen, weil sonst womöglich die Kapazitäten, die für die Kontaktverfolgung von Corona-Fällen oder für andere wichtige Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern benötigt werden, fehlen.

Landrat Dr. Andreas Coenen sagt: „Der bevorstehende Start unseres Impfzentrums ist ein Zeichen der Hoffnung. Es ist absehbar, dass zumindest die Hochbetagten in unserem Kreis bald besser geschützt sind. Bis es in Deutschland genug Impfstoff gibt, um auch die anderen Gruppen durchzuimpfen, wird leider noch einige Zeit vergehen. Wir müssen uns also alle weiter gedulden und weiter daran arbeiten, das dynamische Pandemiegeschehen durch die konsequente Einhaltung der Corona-Regeln einzudämmen.“

Menschen, die in Senioren- und Pflegeheimen leben, erhalten das Anschreiben des Kreises ebenfalls. Wenn sie bereits geimpft worden sind, können sie es ignorieren, da die Ärztinnen und Ärzte der Kassenärztlichen Vereinigung aktuell bereits dabei sind, alle Bewohnerinnen und Bewohner zweimal zu impfen.

Für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen, die nicht selbstständig zum Impfzentrum kommen können, übernehmen die Krankenkassen unter bestimmten Umständen die Kosten für den Transport. Grundlage ist § 60 SGB V. Die Fahrtkosten werden nur übernommen, wenn die Krankenkasse vorher die Genehmigung erteilt hat. Außerdem ist eine Verordnung der Hausärztin/des Hausarztes notwendig. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ oder eine Einstufung gemäß § 15 des Elften Buches in den Pflegegrad 3, 4 oder 5; bei Einstufung in den Pflegegrad 3 zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität.

Im Impfzentrum ist es möglich, ein Aufklärungsvideo zu sehen und/oder ein Gespräch mit einer Ärztin/einem Arzt zu führen. An welchen Wochentagen geimpft wird, wird noch mit der KV abgestimmt. Das Land NRW hat aber bereits für die ersten zwei Wochen landesweit die einheitliche Uhrzeit von 14 bis 20 Uhr festgelegt.

Wie schnell alle 80-Jährigen im Kreis, die geimpft werden wollen, auch geimpft werden können, ist offen, weil noch unklar ist, wann Deutschland auf deutlich mehr Impfstoff zugreifen kann als bislang.

Die oben genannten Dokumente sowie weitere Infos zum Ablauf, zum verwendeten Impfstoff oder der Priorisierung der Gruppen stehen auf der Seite des Kreises unter www.kreis-viersen.de/impfzentrum bereit.