Meldungsdatum: 27.01.2021

Wahlen am 14. März 2021: EU-Bürgerinnen und Bürger haben Wahlrecht für alle drei Wahlen

Am 14. März werden die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverordnetenversammlung und die Mitglieder der Ortsbeiräte sowie des Ausländerbeirats gewählt. Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, so werden die hier lebenden Bürgerinnen und Bürger der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet, können ihr Wahlrecht dabei für alle drei Wahlen ausüben.

 

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können an den Wahlen aktiv teilnehmen, wenn sie am Wahltag

 

 

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger brauchen dafür keinen Antrag stellen, sondern erhalten automatisch bis spätestens 21. Februar ihre Wahlbenachrichtigung.

Pressekontakt: Simone Scharnke