Meldungsdatum: 05.02.2021
„Wer ein positives Testergebnis erhält, muss dieses umgehend beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Das ist Pflicht, sowohl bei einem Antigen- als auch bei einem PCR-Test“, betont Regine Bresler, Leiterin des Gesundheitsamtes Region Kassel. Zudem gilt: Sowohl die positiv getestete Person als auch die Haushaltsmitglieder müssen sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben, ausgehend ab dem Tag der Testung. Beides ist in der Corona-Quarantäneverordnung des Landes Hessen verankert (https://www.hessen.de/sites/default/files/media/01_corona-quarantaeneverordnung_stand_23.01.21.pdf).
Haushaltsangehörige, bei denen in den vergangenen sechs Monaten mit einem PCR-Test eine Infektion mit dem SARS CoV-2-Virus nachgewiesen wurde, und die bereits wieder gesund aus der Absonderung entlassen wurden, sind von der Quarantäne-Verpflichtung ausgenommen.
Positives Testergebnis online melden
Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt und des Landkreises Kassel können der Melde-Pflicht über ein Online-Formular auf der Internetseite www.kassel.de/meldungcorona nachkommen.
Auch alle engen Kontaktpersonen können sich über dieses Formular melden und dieses jeweils selbst ausfüllen. Positiv getestete Personen erhalten nach dem Ausfüllen zusätzlich per E-Mail einen Link auf eine Online-Liste, mit der sie ebenfalls ihre relevanten Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt melden können. Ebenso ist die Meldung per Mail an info-gesundheitsamt@kassel.de oder telefonisch über die Service-Nummer 115 möglich.
Richtiges Verhalten bei einem positiven Test-Ergebnis
„Wer in Hessen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wird, muss sich auch ohne Anordnung des Gesundheitsamtes sofort und ohne Umwege in häusliche Selbstisolation begeben“, sagt Gesundheitsamtsleiterin Bresler. Die häusliche Selbstisolation dauert gemäß der hessischen Corona-Quarantäneverordnung 14 Tage.
Die Verpflichtung zur häuslichen Selbstisolation gilt zunächst unabhängig davon, ob es sich bei dem zugrundeliegenden Test um einen PCR- oder Antigen-Test gehandelt hat. „Eine Bestätigung eines positiven Antigen-Test mittels eines PCR-Tests ist jedoch ratsam“, empfiehlt Regine Bresler. Ist der PCR-Test negativ, endet die Verpflichtung zur häuslichen Selbstisolation. Bestätigt der PCR-Test die Infektion, verlängert dies die Dauer der Selbstisolation jedoch nicht.
Pressekontakt: Constanze Wüstefeld
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