Meldungsdatum: 08.02.2021
In ganz Kassel werden innerhalb der nächsten beiden Wochen die Wahlbenachrichtigungen für die allgemeinen Kommunalwahlen und die Ausländerbeiratswahl am 14. März zugestellt.
„Bei einer so großen Menge werden die Wahlbenachrichtigungen über einen längeren Zeitraum durch die Post zugestellt. So kann es durchaus sein, dass die Benachrichtigung möglicherweise nicht allen Bewohnern einer Anschrift oder allen wahlberechtigten Mitgliedern einer Familie am gleichen Tag zugeht“, erläutert Oberbürgermeister Christian Geselle, der auch als Wahlleiter fungiert. Wer allerdings bis zum 21. Februar immer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe, solle sich bitte mit der Wahlbehörde in Verbindung setzen.
Unter der Telefonnummer (0561) 787 8510 können sich Bürgerinnen und Bürger erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können sich die Wahlberechtigten bis spätestens 26. Februar nachtragen lassen. Wer dies nicht veranlasst, läuft Gefahr, bei den allgemeinen Kommunalwahlen und der Ausländerbeiratswahl nicht wählen zu dürfen.
„Amtliche Wahlsache“
Das Schreiben enthält als „Amtliche Wahlsache“ folgende Unterlagen:
Wer am Wahltag im Wahllokal seine Stimme abgeben möchte, sollte die Wahlbenachrichtigung vorzeigen. Es ist jedoch auch möglich, ohne Wahlbenachrichtigungsschreiben zu wählen. Dann muss vor Ort anhand des vorgelegten Lichtbildausweises im Wahlregister die Wahlberechtigung überprüft werden.
Zuhause wählen in Zeiten von Corona
Oberbürgermeister Geselle: „In diesen besonderen Zeiten der Corona-Pandemie ist die sicherste und bequemste Möglichkeit die Briefwahl.“ Die Briefwahlunterlagen können mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder über das Onlineangebot auf www.kassel.de/briefwahl beantragt werden. Die Wahlunterlagen werden dann zeitnah per Post an die angegebene Anschrift versendet.
Pressekontakt: Simone Scharnke
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