Meldungsdatum: 08.02.2021
Hausbesitzer müssen Schnee räumen und Eiszapfen entfernen
Schneeschieber, Besen und abstumpfende Streumittel sollten jetzt auf jedem Grundstück bereitstehen. „Von einem verlässlich durchgeführten Winterdienst auf Gehwegen profitieren alle Mitbürger, denn bei glatten Gehwegen können Fußgänger leicht stürzen, was nicht selten mit Knochenbrüchen einhergeht“, erklärt Kassels Ordnungsdezernent Dirk Stochla. Verantwortlich für das Schneeräumen ist der Grundstückseigentümer.
Bei Wintereinbruch gilt es, die Gehwege an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr abzukehren oder frei zu schieben sowie bei anschließender Schnee- oder Eisglätte abzustreuen. Hierbei sollten abstumpfende Materialien wie Granulat,
Sand oder Splitt genommen werden. Auftausalz darf nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel
bei Eisregen eingesetzt werden.
Damit die Feuerwehr und der Rettungsdienst die Gebäude bei einem Notfall schnell erreichen können, sollten Zufahrten und Wege von der Straße zu den Hauseingängen im Winter immer von Schnee und Eis geräumt sein. Dies gilt insbesondere für die ausgeschilderten Feuerwehrzufahrten.
Auch der Zugang zu einer Haltestelle oder einem Fußgängerüberweg ist vom Grundstückseigentümer, soweit er Anlieger ist, in angemessener Breite frei zu halten.
Mit der Schneebeseitigung kann der Grundstückseigentümer auch eine Firma beauftragen. Zahlreiche regionale Firmen sowie die Stadtreiniger bieten Winterdienstleistungen an. Sinnvoll ist es, die gültige Winterdienstsatzung der Stadt Kassel als Vertragsbestandteil einzubeziehen. Erfüllt ein Grundstückseigentümer seine Winterdienstpflicht nicht, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Weitere Informationen zum Thema Winterdienst auf Gehwegen finden Sie auf den Internetseiten der Stadtreiniger unter http://www.stadtreiniger.de/fileadmin/bilder/aktuelles/2016/Stadtreiniger_Kassel_Winterdienstpflicht_Gehwege.pdf
Vorsicht Lebensgefahr: Eiszapfen und Dachlawinen!
Bei länger anhaltenden Schneefällen und Kälteperioden besteht die Gefahr, dass sich an Gebäuden Eiszapfen und Dachlawinen bilden, die auf die Straße oder den Gehweg herabfallen können. Hausbesitzer sind verpflichtet, Eiszapfen oder Schneeüberhänge, die eine Gefahr für Menschen oder Sachen darstellen, unverzüglich zu beseitigen oder den Gefahrenbereich zu sichern. Ordnungsdezernent Stochla: „Kontrollieren sie in regelmäßigen Abständen ihr Dach, um eine Gefahr für andere zu vermeiden.“
Anwohner und Hausbesitzer sollten Eiszapfen (etwa an Balkonen) aber nur dann selbst entfernen, wenn dies ohne Risiko möglich ist. Sollte dies nicht gefahrlos möglich sein, sollten die Hauseigentümer eine Fachfirma, z. B. eine Dachdeckerfirma, damit beauftragten.
Auf nicht notwendige Autofahrten verzichten
Verzichten Sie auf nicht notwendige Autofahrten. Sollten Sie dennoch mit dem Auto unterwegs sein müssen, nehmen Sie sich eine Decke bzw. warme Winterkleidung, etwas zu Essen und warme Getränke mit. Dies gilt insbesondere bei längeren Überlandfahrten. Dies gilt insbesondere auch für Fahrten auf Autobahnen, wenn man aufgrund einer unfallbedingten Staubildung länger im Fahrzeug verharren muss. Auch auf nicht notwendige Fußwege sollten Sie verzichten, um Stürze auf Schnee oder Eis zu vermeiden.
Vögel können nicht festfrieren
Wenn die Gewässer zufrieren, sieht man immer wieder einzelne Schwäne oder Enten, die unbeweglich auf dem Eis sitzen -um Energie zu sparen. Besorgte Beobachter denken oft, dass diese Tiere festgefroren sind und alarmieren die Feuerwehr. „Solche Anrufe häufen sich bei tiefen Temperaturen“, erklärt Tobias Winter, der Leiter der Feuerwehr Kassel. „In der Regel frieren Wildvögel jedoch nicht am Eis fest und ein Rettungseinsatz der Feuerwehr ist nicht erforderlich.“
Solange die Tiere ausreichend natürliche Nahrung und Ruhe finden, sind sie nicht gefährdet. Nur bei kranken Tieren kann es passieren, dass sie an der Eisfläche haften bleiben. „Deshalb prüfen Sie erst einmal, ob die Vögel tatsächlich in Not sind. Am besten Sie versuchen, das Tier anzulocken.“, sagt Winter. „Darauf reagieren die Tiere eigentlich immer. Sie kommen angelaufen und man sieht, ob sie sich bewegen können.“
Ausdrücklich warnt der Feuerwehrchef davor, selbst die Eisfläche zu betreten: „Damit würden Sie sich in Lebensgefahr bringen, denn Sie könnten in das Eis einbrechen.“
Vögel regulieren die Temperatur in den Füßen nach dem Prinzip des Wärmetauschers, so dass diese kalt bleiben und das Eis unter ihnen nicht antauen kann. Dadurch können Sie nicht am Eis festfrieren. Indem sie sich so wenig wie möglich bewegen, sparen die Tiere im Winter wertvolle Energie. Grundsätzlich ist es wichtig, die Tiere nicht aufzuscheuchen, damit sie nicht zusätzlich Reserven verbrauchen. Spaziergänger sollten also sich und ihre Hunde zurückhalten. Keinesfalls sollten sie versuchen, die vermeintlich Festgefrorenen zu retten. Ansonsten gilt für Wildvögel, wie auch für Enten und Schwäne: Bitte nicht füttern!
Eingefrorene Wasserleitungen sicher auftauen
Temperaturen unter dem Gefrierpunkt führen erfahrungsgemäß zu zahlreichen Wasserrohrbrüchen. Dabei müssen oft auch die Feuerwehren tätig werden, um weitere Wasserschäden zu verhindern. Im Zusammenhang mit eingefrorenen Rohren warnt die Feuerwehr Kassel vor der großen Brandgefahr, wenn solche Leitungen unsachgemäß aufgetaut werden.
Wählen Sie im Falle eines Notfalles oder Brandes sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Hohe Schneelast kann verheerende Folgen haben
Mit dem bloßen Auge sind bedrohliche Schneelasten nur schwer zu erkennen, denn oft ist nicht die Dicke der Schneeschicht auf dem Dach entscheidend, sondern die darunter liegende Zusammensetzung. Gerade bei einem ungünstigen Wechsel von Tau- und Frost-Phasen können dicke und schwere Eisplatten das Gewicht auf den Dächern immens erhöhen. Denn eine gerade mal ein Zentimeter dicke Eisschicht wiegt genauso viel Pulverschnee mit einer Tiefe von zehn Zentimetern.
Aufgrund des anhaltenden Winterwetters in den nächsten Tagen empfiehlt die Feuerwehr Kassel je nach Einzelfall, die Dächer von den Schneelasten befreien zu lassen. Die für das Dachtragwerk zulässige Schneelast kann dem Standsicherheitsnachweis für das Gebäude entnommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung, ob das Dach vorsorglich vom Altschnee befreit werden muss oder ob das Dach mit dem vorhandenen Altschnee noch in der Lage ist, den Schnee schadlos zu tragen, durch den Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten der baulichen Anlage zu treffen ist. Daher wird angeraten, Experten einzuschalten, welche fachlich beurteilen können, ob eine Räumung des Daches als erforderlich angesehen wird.
Aufgrund der Ausrutsch- und Einsturzgefahr sollten Sie nicht selbst auf dem Dach tätig werden, rät die Feuerwehr. Vor dem Betreten des Daches ist erst zu prüfen, ob die Dacheindeckung für ein Betreten geeignet ist. Um Unfälle zu verhindern, müssen Personen bei der Räumung des Daches gesichert werden. Besonderes Augenmerk ist wegen der Absturzgefahr darauf zu legen, dass vom Schnee und Eis überdeckte Dacheinbauten, z. B. Dachflächenfenster, nicht betreten werden.
Daher sollte bei langanhaltenden Schneefällen auf jeden Fall professionelle Hilfe von Dachdeckern hinzugezogen werden, um die Schneelast zu bemessen und zu räumen.
Pressekontakt: Michael Schwab
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