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Teilhabe- und Förderleistungen


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10. Februar 2021

Teilhabe- und Förderleistungen

Finanzielle Hilfe für digitale Endgeräte

Kreis Unna. Homeschooling mit Videokonferenzen – der Schulunterricht findet derzeit digital statt. Wichtige Voraussetzung dafür: digitale Endgeräte wie Laptops und Tablets. Doch nicht jeder hat sofort ein solches Gerät griffbereit oder kann schnell eins kaufen – sie sind nicht für jeden erschwinglich. Finanzielle Unterstützung gibt es über mehrere Wege, informiert der Kreis Unna.

 

„Uns erreichen viele Fragen zu dem Thema, wo finanzielle Hilfen beantragt werden können und welche Möglichkeiten es gibt“, sagt Janina Schölzel, Teilhabe- und Förderleistungen. „Es gibt mehrere Wege und Möglichkeiten – etwa über den Digitalpakt Schule.“

 

Endgeräte für Schüler von der Schule

Über den Digitalpakt Schule stellt das Land NRW den Schulen über die Schulträger finanzielle Mittel bereit, um unter anderem Endgeräte für Schülerinnen und Schüler zu beschaffen. Diese verbleiben dann im Eigentum der Schule, passen aber auch ideal zum Konzept der Schule. Ansprechpartner ist die Schule, die auch entscheidet, welcher Schüler ein Endgerät erhält.

 

Bildungs- und Teilhabeleistungen als Unterstützung

„Dass die Schulen das Endgerät bereitstellen, ist die erste Option für Schülerinnen und Schüler – nachrangig können Endgeräte aber auch aus Sozialhilfeleistungen beschafft werden“, sagt Janina Schölzel aus dem Bereich Teilhabe- und Förderleistungen.

 

Wer also nicht von dem neuen Zuschuss profitiert und auch von der Schule kein Gerät bekommt, aber eine Grundleistung wie Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, kann Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepakt beantragen. So können 150 Euro pro Schuljahr für Schulbedarf – in dem Fall digitale Endgeräte – beantragt werden. Eine zweite Möglichkeit für diesen Personenkreis ist, über die soziale und kulturelle Teilhabe 15 Euro im Monat für z.B. Laptop-Leasingangebote zu erhalten.

 

Antrag und Unterlagen

Für finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe muss einen Antrag beim entsprechenden Leistungsträger (z.B. Jobcenter bei Arbeitslosengeld II oder Kreis Unna bei den anderen genannten Leistungen) gestellt werden. Benötigt wird außerdem eine Bestätigung der Schule, dass es notwendig ist und es keine andere Möglichkeit gibt. Außerdem müssen die Anforderungen an ein Gerät aus dem Schulkonzept vorgelegt werden sowie Kostenvoranschläge für ein Gerät.

 

Informationen gibt es auch unter www.kreis-unna.de/but. PK | PKU

 




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Max Rolke | Fon 02303 27-1113 | max.rolke@kreis-unna.de


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