Meldungsdatum: 11.03.2021
Unmittelbar nachdem das Bundesgesundheitsministerium die neue Testverordnung (TestV) veröffentlichte, hat die Stadt Kassel umgehend Gespräche mit unterschiedlichen Akteuren aufgenommen und kurzfristig ein Interessensbekundungsverfahren gestartet. Laut Testverordnung haben alle Einwohnerinnen und Einwohner Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest durch professionelle Anwender pro Woche. Im Zuge des Interessensbekundungsverfahrens stellt die Stadt Kassel sicher, dass Tests in den vom Gesundheitsamt beauftragten Stellen durch geschultes Personal vorgenommen werden.
So werden Teststellen unter anderem in Apotheken sowie in Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte entstehen. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hatte darauf hingewiesen, dass auch Hausärztinnen und Hausärzte bereits Tests für ihre Patienten und Patientinnen anbieten und darum gebeten, sich zuvor telefonisch bei den jeweiligen Praxen über Testmöglichkeiten zu informieren.
Aktuelle Informationen fortlaufend auf: www.kassel.de/corona
Pressekontakt: Claas Michaelis
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