Meldungsdatum: 19.03.2021

Geflügelpest-Gefahr: Veterinäramt ordnet Stallpflicht in Risikogebieten an

Die Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest ist nach wie vor nicht gebannt. Der hoch ansteckende Erreger grassiert in der Wildvogelpopulation. Um Geflügelbestände vor einem Erregereintrag zu schützen, ordnet das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit (Veterinäramt) der Stadt Kassel für besonders risikoreiche Teilgebieten der Stadt eine Stallpflicht bzw. Aufstallung an.

Wer in diesen „Risikogebieten“ Geflügel oder andere Vögel hält, muss diese bis auf weiteres entweder in geschlossenen Ställen oder in einer überdachten und wildvogelgeschützten Voliere unterbringen. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 20. März.

 

Ausbruch im nahegelegenen Landkreis Paderborn

Die Stallpflicht ist notwendig, da das Vogelgrippe-Virus auch in Nutzgeflügelhaltungen angekommen ist, bundesweit sind rund 100 Geflügelbestände von Ausbrüchen betroffen. Auch in Hessen wurde das Geflügelpestvirus zuletzt bei gehaltenen Vögeln nachgewiesen. Nordhessen ist bislang von Ausbrüchen verschont geblieben, doch das Geschehen rückt mit einem Ausbruch im nordrhein-westfälischen Landkreis Paderborn bedrohlich nahe.

 

Die Pflicht zur Aufstallung betrifft zum einen Haltungen im sogenannten ornithologischen Risikogebiet der Stadt Kassel; das sind gewässernahe Bereiche rund um die Fuldaauen. Ein weiteres Risikogebiet ist die gesamte Gemarkung Kragenhof, wo ebenfalls aufgestallt werden muss.

 

Gefahr durch rastende Zugvögel in Fuldaauen

„In beiden Teilgebieten der Stadt Kassel besteht nach dem Ergebnis einer aktuellen Risikobewertung die erhöhte Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest“, erläutert Dr. Heiko Purkl, Leiter der Abteilung Tierseuchenbekämpfung im Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit. „Durch die anhaltend ungünstige Witterung ist der Frühjahrs-Vogelzug immer noch nicht abgeschlossen. Bei der Rückkehr der Wildvögel in die nordischen Brutgebiete nutzen diese gewässernahe Bereiche wie die Fuldaauen als Rast- und Sammelplätze, so dass in solchen ornithologischen Risikogebieten die erhöhte Gefahr einer Verbreitung des Vogelgrippevirus besteht. Auch rund um große Geflügelhaltungen mit mehr als 1.000 Tieren, wie in der Gemarkung Kragenhof, ist das Risiko besonders hoch.“

 

Unabhängig von der Stallpflicht in den Risikogebieten müssen alle Geflügelhalter – also auch Kleinst- und Hobbyhalter – bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Hierzu zählt insbesondere folgendes:

 

Weiterhin besteht für alle Geflügelhalter die gesetzliche Verpflichtung, sich sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Hessischen Tierseuchenkasse anzumelden.

 

Aufgrund der aktuellen Situation sollten krank oder verendet aufgefundene Wasser-Wildvögel sowie Greifvögel und Rabenvögel dem Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit gemeldet werden, damit diese auf das Vogelgrippevirus untersucht werden können.

 

Die Allgemeinverfügung zur Stallpflicht in Risikogebieten ist auf der Internetseite der Stadt Kassel eingestellt: www.kassel.de/tiergesundheit. Dort sind auch Merkblätter für Geflügelhalter und zum Umgang mit der Vogelgrippe zu finden. Das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit ist telefonisch erreichbar unter 0561/787-33 36.

Pressekontakt: Claas Michaelis


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Gesamtübersicht der städtischen Risikogebiete

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Gesamtübersicht der städtischen Risikogebiete

Gesamtübersicht der städtischen Risikogebiete, in denen Stallpflicht besteht. Erläuterung: graue fette Linie: Gebietsgrenzen der Stadt Kassel Risikogebiete mit Stallpflicht: - kreuz-schraffiertes Teilgebiet (fett umrahmt): „ornithologisches Risikogebiet“ - horizontal schraffiertes Teilgebiet (fett umrahmt): „Gemarkung Kragenhof“