Meldungsdatum: 18.03.2021
Dagegen haben zwei Anmelder Widerspruch eingelegt und um Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Kassel ersucht. Das Verwaltungsgericht Kassel hat nun die aufschiebende Wirkung der jeweiligen Widersprüche der Antragsteller gegen die Verbotsverfügungen der Stadt Kassel wiederhergestellt. Die Stadt Kassel wird gegen diese Beschlüsse Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) einlegen.
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