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23. März 2021

Kreisverwaltung rät

Jagdscheine beantragen

Kreis Unna. Kein Scherz: Das neue Jagdjahr beginnt offiziell „seit Jahr und Tag“ am 1. April. Auf Grund der Corona-Pandemie kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Deshalb sollten Jäger*innen bereits jetzt den neuen Jagdschein beantragen. Eine persönliche Vorsprache ist aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie nicht möglich.

 

Der Antrag kann schriftlich bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Unna gestellt werden. Den Jagdscheinantrag zum Download und weitere Infos gibt es unter www.kreis-unna.de (Service - Anträge und Formulare - Jagdscheinantrag).

 

Was beigefügt werden muss

Dem Antrag sind das aktuelle Jagdscheinheft und eine Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung, aus der die Laufzeit der Versicherung und die Deckungssummen hervorgehen, beizufügen. Für die Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes wird zusätzlich ein Lichtbild benötigt.

 

Weitere Infos gibt es unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff: Jagdwesen) und in der Unteren Jagdbehörde des Kreises, Tel. 0 23 03 / 27-18 32,  0 23 03 / 27-20 32, 0 23 03 / 27-19 32, Fax 0 23 03 / 27-30 32 oder per E-Mail an drawe@kreis-unna.de. Auf Wunsch werden Antragsstellern*innen in spe auch Antragsformulare auf dem Postweg zugeschickt. PK | PKU

 




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Birgit Kalle | Fon 02303 27-1213 | birgit.kalle@kreis-unna.de


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