Meldungsdatum: 30.03.2021

Corona-Notbremse: Land NRW genehmigt Test-Option für Kreis Viersen

Landrat Dr. Andreas Coenen: „Im Kreis Viersen stehen ausreichend Testkapazitäten zur Verfügung“

Das Land NRW hat dem Antrag des Kreises Viersen, die nordrhein-westfälische Test-Option nutzen zu wollen, zugestimmt. Die Allgemeinverfügung des Kreises ist am heutigen Tage im Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt ab dem 31. März. Sie wurde von Landrat Dr. Andreas Coenen mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden des Kreises abgestimmt. Die Regelung gilt bis einschließlich 18. April.

Somit können die seit dem 8. März nutzbaren Angebote und Dienstleistungen im Kreisgebiet weiterhin in Anspruch genommen werden. Kunden oder Besucher müssen jedoch zukünftig zusätzlich ein negatives Testergebnis einer amtlich anerkannten Teststelle (Apotheken, Ärztinnen und Ärzte, Testzentren) vorweisen können, das nicht älter als 24 Stunden ist (sog. Bürgertestung). Ein Selbsttest wird nicht anerkannt. Auch eine bereits erfolgte Impfung wird als Ersatz für den Schnelltest nicht anerkannt.

Das erforderliche negative Testergebnis wird von den Teststellen schriftlich oder digital bestätigt und ist bei Nutzung der Angebote mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Pflicht zum Testnachweis besteht unabhängig von einer erfolgten Impfung. Landrat Dr. Andreas Coenen erläutert: „Die Entscheidung für diese Möglichkeit haben wir nicht leichtfertig getroffen. Wir nehmen die aktuelle Lage sehr ernst. Allerdings können wir nach meiner festen Überzeugung das öffentliche und wirtschaftliche Leben nicht dauerhaft auf Eis legen. Im Kreis Viersen stehen ausreichend Testkapazitäten zur Verfügung. In Kombination mit den bereits erprobten Hygienemaßnahmen können wir auf eine verantwortungsbewusste Art und Weise diese Öffnungen erlauben.“

Was die Test-Option konkret bedeutet: