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Prostituiertenschutzgesetz


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13. April 2021

Prostituiertenschutzgesetz

Weniger Anmeldungen

Kreis Unna. Mit dem 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz sollen die Rechte von Personen im Rotlicht-Gewerbe gestärkt werden. Dazu gehört auch, dass die Prostituierten ihre Tätigkeit anmelden müssen. Zuständig ist der Bereich Ordnungsangelegenheiten in der Kreisverwaltung.

 

Im Vergleich zum Vorjahr sind zwar ähnlich viele Prostituierte beim Kreis registriert, allerdings hatte 2020 nur ein kleiner Bruchteil auch einen gültige Anmeldebescheinigung: Von den 94 registrierten Prostituierten waren es nur 26 – eine eindeutige Folge der Corona-Pandemie. Denn derzeit ist der Betrieb von Bordellen, Prostitutionsstätten und ähnlichen Einrichtungen verboten.

 

Relativ neu ist auch eine Erlaubnispflicht für Betreiber: Dazu gehört der Betrieb von Prostitutionsstätten (z. B. Bordelle), die Bereitstellung von Prostitutionsfahrzeugen, die Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen und das Betreiben einer Prostitutionsvermittlung (z. B. Escort-Service).

 

Zwölf Erlaubnisse angefragt

Bis Ende 2020 hatten insgesamt zwölf Betriebe eine Erlaubnis beantragt. Neun Erlaubnisse hat die Ordnungsbehörde des Kreises erteilt. Zwei haben zwischenzeitlich das Gewerbe abgemeldet. Derzeit gibt es demnach noch sieben Prostitutionsstätten mit der erforderlichen Erlaubnis. PK | PKU




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Birgit Kalle, Fon 02303 27-1213, E-Mail birgit.kalle@kreis-unna.de


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