Meldungsdatum: 20.04.2021
Hintergrund ist, dass auf der östlichen Seite des Philosophenwegs zwischen den Hausnummern 22 und 36 durch Verkehrszeichen das Parken unter halbseitiger Mitbenutzung des Gehwegs erlaubt ist. Teilweise werden dort Fahrzeuge so abgestellt, dass auf dem Gehweg nicht mehr genügend Restbreite für den Fußverkehr zur Verfügung steht. Durch die zusätzlichen Parkflächenmarkierungen soll der auf dem Gehweg zum Parken freigegebene Platz abgegrenzt werden, um zukünftig Behinderungen für den Fußverkehr durch unsachgemäß geparkte Fahrzeuge zu vermeiden.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet um besondere Vorsicht beim Befahren und Begehen des Bereichs während der Arbeiten.
Pressekontakt: Susanne Albert
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