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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 04.05.2021
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Erleichterungen für Geimpfte und bereits von Covid Genesene - Selbsttests nicht mehr zugelassen Die Stadt Iserlohn informiert über die Erleichterungen für Geimpfte und bereits von Covid Genesene: Seit gestern (3. Mai) steht eine nachgewiesene Immunisierung gegen das Covid-19 Virus einem negativen Testergebnis gleich. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung kann die Immunisierung nachgewiesen werden durch Eine Vollständig abgeschlossene Impfung Genesung nach einer Infektion Eine Impfung nach Genesung Wer also vollständig geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen ist, braucht ab sofort beim Einkaufen, beim Friseur oder bei dem Besuch von Zoos keinen negativen Corona-Test mehr vorzuweisen. Schüler mit überstandener Corona-Infektion müssen auch nicht mehr an den morgendlichen Tests teilnehmen. Die Test- und Quarantäne-Pflicht entfällt jedoch nur dann, wenn die oben genannten zeitlichen Fristen eingehalten werden. Alle anderen Personen müssen sich weiterhin testen lassen. Allerdings gelten die sogenannten Selbsttests nicht mehr. Es sind nur noch Tests von anerkannten Teststellen mit einer Bescheinigung zulässig. Auch wenn Geimpfte und Genesene in NRW jetzt mehr Freiheiten haben, entbindet sie dies allerdings nicht von der Einhaltung der AHA-Regel. Weiterhin gilt
Darüber hinaus gelten noch immer die Vorgaben der Coronaschutzverordnung. Kontaktbeschränkungen werden auch mit einer vollständigen Impfung nicht aufgehoben. Für Alten- und Pflegeheime gelten die neuen Lockerungen ebenfalls nicht. |
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