Meldungsdatum: 06.05.2021
Richtungsweisend für die Entscheidung zur Aufhebung der Stallpflicht war die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI). Es kommt zu dem Ergebnis, dass das Ausbreitungsrisiko in Wasservogelpopulationen und das Eintragsrisiko in Geflügelhaltungen und Vogelbestände derzeit als mäßig einzustufen sei. Auch das Verschleppungsrisiko zwischen Geflügelhaltungen wird als mäßig bewertet.
„Betroffene Geflügelhalter sind nun zwar nicht mehr rechtlich verpflichtet, die Tiere in Ställen oder überdachten Volieren zu halten. Allerdings ist die Vogelgrippegefahr immer noch nicht vollständig gebannt“, erläutert Dr. Heiko Purkl, Leiter der Abteilung Tierseuchenbekämpfung bei der Stadt Kassel. Er verweist diesbezüglich auf die weiterhin strikt einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen und rät, den Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln so weit wie möglich zu vermeiden und den „Freilandauslauf ins Grüne“ freiwillig zu minimieren.
Die Aufhebungsverfügung sowie weitere Informationen und verschiedene Merkblätter zum Thema Vogelgrippe sind auf der Homepage der Stadt Kassel unter https://www.kassel.de/service/media/themenseiten/aviaere-influenza-gefluegelpest-vogelgrippe.php eingestellt.
Folgende Biosicherheitsmaßnahmen müssen alle Geflügelhalter, also auch Kleinst- und Hobbyhalter, weiterhin ständig einhalten:
Außerdem besteht für alle Geflügelhalter die gesetzliche Verpflichtung, sich sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Hessischen Tierseuchenkasse anzumelden.
Pressekontakt: Michael Schwab
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " documenta-Stadt Kassel" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.